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Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“

Galerie Stadtverwaltung Waren (Müritz)

60 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik präsentiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Ausstellung die vier „Mütter des Grundgesetzes“. Gezeigt werden jetzt in der Warener Stadtverwaltung Lebensbilder der Politikerinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie haben als Mitglieder des Parlamentarischen Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zu der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen. Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ besteht aus 15 Tafeln, die über Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel informieren und eine historische Einordnung vornehmen. Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert, die an die Gemeinden der Preisträgerinnen des Helene Weber Preises und andere Interessierte ausgeliehen wird. „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Diese Worte aus Artikel 3 Grundgesetz klingen heute so selbstverständlich, dass es ein wenig schwerfällt zu glauben, dass genau dieser Satz vor 60 Jahren heiß umstritten war, als im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland entworfen wurde. Nicht zuletzt waren es die vier „Mütter des Grundgesetzes“ – Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel –, die als einzige Frauen unter den 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Parlamentarischen Rates entscheidend dazu beitrugen, dass im Grundgesetz die Gleichberechtigung so unmissverständlich eingefordert wird. Die weiblichen Vorbilder, die wir mit dieser Ausstellung sichtbar machen, sollen möglichst vielen Frauen motivieren, sich auch in der Kommunalpolitik selbstbewusst zu Wort zu melden.

» Waren (Müritz), am 19.07.2011