am 18. August fällt die Entscheidung zur Zukunft
Die Umsetzung der Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern läuft auf Hochtouren. Zum 04. September 2011 soll die Verwaltungs- und Strukturreform in Deutschlands Nordosten vollzogen werden. Auch der touristisch geprägte Müritzkreis ist wie weitere 17 Landkreise und die kreisfreien Städte aus Mecklenburg-Vorpommern davon betroffen. Rostock und Schwerin bleiben eigenständig, aus dem Rest werden sechs Großkreise gebildet - so die Planung in Schwerin. Für die Müritzregion heißt das: Mit der noch kreisfreien Stadt Neubrandenburg und den Landkreisen Demmin und Mecklenburg-Strelitz zu einem 5.809 Quadratkilometer großen Landkreis zu fusionieren. Am 18. August 2011 wird das Landesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der von der Landesregierung geplanten Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern bekannt geben. Grundlage hierfür war die Verfassungsbeschwerde, welche die Landkreise Ludwigslust, Müritz, Ostvorpommern, Rügen und Uecker-Randow sowie die Hansestädte Greifswald und Wismar eingelegt hatten. Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Mai über diesen Fall verhandelt. Mit dem am Freitag vom Gericht angekündigten Urteilstermin fällt die mit Spannung erwartete Entscheidung. Bereits in nur knapp sieben Wochen, am 4. September, sind die Land- und Kreistagswahlen vorgesehenen.

