Schulkongress: Demokratische Schulkultur und Partizipation

Gemeinsame Veranstaltung des Bildungsministeriums mit den Bildungspartnern in der Herzkammer der Demokratie
„Egal, was bildungspolitisch passiert, die Entscheidung, ob Du Spaß hast mit den Schülerinnen und Schülern, kannst Du immer selber treffen“, sagt Herr Schröder über den Lehrerberuf. Der Comedian und ehemalige Deutschlehrer Johannes Schröder eröffnet mit einem humorvollen Blick auf das Schulleben den Schulkongress in Schwerin. Das Bildungsministerium richtet die Veranstaltung am Mittwoch, 17. September 2025, im Schweriner Schloss gemeinsam mit den Bildungspartnern aus. Beginn ist 10:00 Uhr. Das Schwerpunktthema: „Demokratische Schulkultur und Partizipation“.
„Bildung können wir nur gemeinsam gestalten“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dabei ist es wichtig, dass alle Partnerinnen und Partner ihre Standpunkte deutlich machen können. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern haben verschiedene Interessen und Sichtweisen. Beim Schulkongress wollen wir darüber sprechen, wie sie sich einbringen und wie ihre Anregungen und Hinweise in die Bildungspolitik einfließen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Als Veranstaltungsort haben wir den Plenarsaal des Landtags ausgewählt – die Herzkammer der Demokratie“, so Oldenburg.
Prof. Dr. Harald Hantke von der Leuphana Universität Lüneburg spricht beim Schulkongress zum Thema „Mehr Demokratiebildung wagen – Impulse für eine ganzheitliche Schulentwicklung“. Am Nachmittag sind verschiedene Workshops geplant. Dabei geht es um Demokratiebildung mit Lego®, um Best-Practice-Beispiele für das Lernen mit dem Klassenrat und um Demokratiebildung im Alltag von Grundschulkindern. Außerdem gibt es Antworten auf die Frage, wie Lernen durch Engagement die Chancengerechtigkeit fördert und was Schule und Neutralität bedeutet.
Das Land hat verschiedene Vorhaben umgesetzt, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. So hatte der Landesschülerrat angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkung auch wahrnehmen können. Das neue Schulgesetz schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor. Weiterhin sieht das neue Schulgesetz vor, dass an der Schulkonferenz auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.