Busverbindung & Schülerverkehr zum Warnstreik ÖPNV
Ausfall Schülerverkehr durch Busstreik in der Mecklenburgischen Seenplatte

Für den ÖPNV-Streik am 21.02.2025 in der Mecklenburgischen Seenplatte hat die MVVG als Busgesellschaft bereits folgende Infos zu Ausfällen im Busverkehr und im Schülerverkehr. Die Busverbindungen der Linie 12, zwischen Röbel/Müritz und Neubrandenburg, sind zum jetzigen Zeitpunkt sichergestellt und sollen regulär bedient werden.
Folgende Busverbindungen fallen aufgrund des Ver.di-Streiks im ÖPNV voraussichtlich am Freitag, 21. Februar 2025 aus:
- Der Schülerverkehr in den umliegenden Dörfern im Bereich Röbel/Müritz fällt komplett aus
- Der Schülerverkehr in den umliegenden Dörfern im Bereich Penzlin fällt komplett aus
Im Bereich Waren (Müritz):
- Linie 13:
05:05 Uhr ab Waren, Ostsiedlung nach Hohen Wangelin (Fahrt 1301)
05:45 Uhr ab Hohen Wangelin nach Waren, Bürgerhaus (Fahrt 1350) - Linie 26:
06:21 Uhr ab Waren, Sparkasse nach Speck (Fahrt 2602)
06:55 Uhr ab Speck nach Waren, Geschwister-Scholl-Str. (Fahrt 2652)
Im Bereich Malchow:
- Linie 15:
06:05 Uhr ab Sietow Sportplatz nach Penkow (Fahrt 1550)
06:25 Uhr ab Penkow nach Roez (Fahrt 1502)
06:55 Uhr ab Roez nach Malchow (Fahrt 1552)
07:30 Uhr ab Malchow nach Kogel (Fahrt 1503)
08:36 Uhr ab Kogel nach Malchow (Fahrt 1553)
12:38 Uhr ab Malchow nach Sietow (Fahrt 1510)
13:06 Uhr ab Sietow nach Malchow (Fahrt 1560)
13:33 Uhr ab Malchow nach Sietow (Fahrt 1515)
14:21 Uhr ab Sietow nach Malchow (Fahrt 1564)
15:10 Uhr ab Malchow nach Sietow (Fahrt 1517)
15:38 Uhr ab Sietow nach Malchow (Fahrt 1565) - Linie 16:
07:45 Uhr ab Kogel nach Altenhof (Fahrt 1655)
08:27 Uhr ab Altenhof nach Kogel (Fahrt 1607) - Linie 22:
05:12 Uhr Malchow nach Sietow
Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks
Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin. Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.
Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht. Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden. Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule. Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.