Erfassung von Brutvögeln in Vogelschutzgebieten
Brutreviere in Mecklenburg-Vorpommern werden kartiert

Die Erfassung von Brutvögeln in EU-Vogelschutzgebieten wird im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte aktuell fortgesetzt. Die Feldberger Seenlandschaft und Teile des Woldegker Hügellands sowie Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte wurden bereits in den Jahren 2023 und 2024 als Teilbereiche dieser Vogelschutzgebiete kartiert. Ziel der Beauftragung ist die Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere von in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für die jeweiligen Vogelschutzgebiete aufgeführten Brutvogelarten, sowie von Revieren weiterer im Sinne des Natura 2000-Managements relevanter Brutvogelarten. Grundsätzlich nicht erfasst werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Ziel der Beauftragung ist die Erfassung (Kartierung) von in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das VSG aufgeführten Rastvogelarten, insbesondere des Raubwürgers (Lanius excubitor). Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Rastflächen aufweisen bzw. von denen aus mögliche Rastflächen mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können.
Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen bzw. von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv eingesehen werden können. Die Erfassungen finden in den VSG räumlich differenziert zwischen Februar und August 2025 statt. In diesem Zeitraum werden von den beauftragten Unternehmen mehrere Kartierdurchgänge am Tag sowie Dämmerungs-/Nachtbegehungen durchgeführt. Die kartierenden Personen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen. Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren.