Weniger Schweine, dafür mehr Rinder

Der Agrargesellschaft Hohen Wangelin mbH & Co. KG, Malchower Chaussee 1 wird auf Antrag die Reduzierung der Mastschweineplätze von 8.605 auf 7.260 Tierplätzen und damit verbunden die Erhöhung der Rindermastplätze von 3.099 auf 6.204 Tierplätzen vollziehen. Die Änderung des Betriebes der Schweine- und Rindermastanlage am Standort 17194 Hohen Wangelin, Malchower Chaussee 1, Gemarkung Cramon, Flur 2, Flurstück 48/5, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wurde genehmigt. Diese Genehmigung umfasst nachfolgend genannte Änderung der Tierplatzzahlen ohne bauliche Veränderung der Anlagenbestandteile:
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch die Antragstellerin Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Hinweis auf BVT-Merkblatt
Für die Anlage gilt das BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) für Anlagen zur Intensivhaltung oder –aufzucht von Geflügel und Schweinen in seiner aktuellen Fassung.