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Vorsorgevollmacht

Rechtlich sichere Patientenverfügung erstellen

„Man muss einfach vorsorgen, bevor die Sorgen beginnen“, empfiehlt Andrea Morgenstern, Leiterin des ambulanten Hospizdienstes, der seit über zwölf Jahren durch den DRK Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte betrieben wird. Im Rahmen der Hospizwoche organisierte die Rotkreuzlerin eine Informationsveranstaltung zum richtigen Verfassen von Patientenverfügungen und zum Umgang mit diesem Dokument. „Neun von zehn Menschen wissen, was eine Patientenverfügung ist“, so Andrea Morgenstern. „Aber lediglich jeder vierte Mensch in Deutschland hat bereits eine Verfügung zum Lebensende gemacht.“ Viele Menschen lehnen eine Lebensverlängerung „um jeden Preis“ in bestimmten Situationen für sich ab. Um sicher zu sein, dass diese Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung. „Es ist wichtig die Lebenssituationen, für die die Verfügung Gültigkeit haben soll, und die Ablehnung von Maßnahmen zur Lebens- und damit oft Leidensverlängerung so konkret wie möglich festzulegen“, so die Beraterin. „Den Familienangehörigen wird dann keine Entscheidung auferlegt, sondern die Erfüllung des Willens der Betroffenen“, erklärte Andrea Morgenstern den anwesenden Frauen und Männern, die der Einladung in das Neustrelitzer Hospiz gefolgt waren. „Aber es sollten in der Verfügung nicht nur Ablehnungen ihren Platz finden. Auch das Verlangen nach lindernde, pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege, sowie Medikamente gegen Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe und Erbrechen soll ausdrücklich formuliert sein“. „In meinem persönlichen Alltag, aber vor allem in meinen täglichen Gesprächen mit Schwerkranken und Sterbenden höre ich immer wieder die Begehr: ,Ich wünsche, Sterben zu dürfen‘“, erklärte Andrea Morgenstern. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.September 2009 die Patientenverfügung ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, was die Handhabung mit dem Lebensende in Deutschland um einiges Vereinfacht hat. Zusätzlich zur Patientenverfügung empfiehlt es sich, dringend eine Vorsorgevollmacht zu erteilen und die Vertrauensperson zu bevollmächtigen und den in der Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Da dieses Thema noch relativ jung ist und viele Fragen mit sich bringt, bietet der ambulante Hospizdienst in Waren (Müritz) und und Neustrelitz gerne seine Unterstützung an.

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