Aufgrund der vielen Anfragen zur Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz und der damit verbundenen Änderungen zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung möchte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mitteilen, dass die Gesetzesänderung derzeit weiterhin nur in der Entwurfsfassung vorliegt.
Die Gesetzesänderung ist weder beschlossen noch verkündet, daher können auch keine Beratungen hierzu durchgeführt werden.
Nach den hier vorliegenden Informationen ist mit einem Beschluss der Änderungen durch den Bundestag erst im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen.
Es wird daher aus Kapazitätsgründen gebeten von Anfragen zu der geplanten Gesetzesänderung abzusehen und darauf verwiesen, sich auf der Website des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de zum Stand der geplanten Gesetzesänderung sowie zu den entsprechenden Inhalten zu informieren.