Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat sich in den vergangenen Jahren in weiten Teilen Osteuropas ausgebreitet. Im vergangenen Jahr gab es in Brandenburg den ersten Ausbruch in Deutschland.
Mittlerweile wurde die ASP bei Wildschweinen in Mecklenburg- Vorpommern im Landkreis Ludwigslust-Parchim nachgewiesen. Auch in einem Hausschweinebestand im Landkreis Rostock wurde das Virus nachgewiesen.
Damit ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gewissermaßen „umzingelt“ von Ausbruchsgebieten. Darum ist es zwingend notwendig, die Früherkennung zu intensivieren, damit der Eintrag des Virus‘ so schnell wie möglich erkannt und begrenzt werden kann. Mit einer heute, am 9. Dezember 2021, veröffentlichten Allgemeinverfügung wird angeordnet, dass alle Schweine, die im Landkreis gefunden oder erlegt werden, auf das ASP-Virus zu untersuchen sind. Die Proben können bei allen bekannten Trichinenuntersuchungsstellen abgegeben werden. Dort liegen auch Einsendescheine und weiteres Material für die Probennahme bereit.
Die Jägerschaft ist aufgerufen, sich ihrer Verantwortung dahingehend zu stellen. Es ist zwingend erforderlich, die bekannten Sauen-Einstände regelmäßig auf Falltiere zu kontrollieren.
Auch die Wahl der Jagdkleidung ist entscheidend. Nach einem Kontakt mit toten Wildschweinen ist es erforderlich, das Schuhwerk zu reinigen und zu desinfizieren sowie die Kleidung bei 60°C mit Vollwaschmittel zu waschen. Bekleidung, die nicht geeignet ist, bei 60 °C gewaschen zu werden (z.B. Hosen aus Leder und Lodenmäntel), ist in der derzeitigen Situation für die Jagd ungeeignet.
Außerdem ist es unter allen Umständen verboten, mit Kleidung, Schuhwerk oder bei der Jagd genutzten Gegenständen Hausschweinebestände zu betreten. Auch jagdlich genutzte Hunde sind von Hausschweinebeständen fern zu halten.
Weitere Hinweise zum Umgang mit Totfunden, Beprobung von erlegten Tieren und Abgabestellen für die Proben stehen auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de unter der Rubrik Tierseuchen.