AUKM-Förderung an Landwirte in MV
Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Sommerweidehaltung und den ökologischen Landbau
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus teilte in Schwerin mit, dass die Landwirtschaft fristgerecht zum 30. Juni ca. 89 Millionen Euro Fördermittel im Rahmen der 2. Säule für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Sommerweidehaltung und den ökologischen Landbau aus der „alten“ und aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhalten hat. Insgesamt wurden somit bis Ende Juni 3652 Anträge zur Auszahlung gebracht, wobei von den 21 Landesprogrammen (fünf der „alten“ und 16 der aktuellen Förderperiode) vor allem in den Programmen „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“, „Ökologischer Landbau“ und „Vielfältige Kulturen“ die meisten Anträge gestellt bzw. Mittel ausgeschüttet wurden. „Ich freue mich, dass sich die Betriebe trotz schwieriger Zeiten weiterhin für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und hochwertige Lebensmittel einsetzen. Das nenne ich verantwortungsvoll und dafür danke ich den Landwirtinnen und Landwirten sehr“, so der Minister. Er betonte, dass der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe im letzten Vergleichszeitraum weiter gestiegen ist:
„Im April registrierten wir insgesamt 1.548 biozertifizierte Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, davon 1.247 Landwirtschaftsbetriebe. Das sind 40 Betriebe mehr als im Vorjahr und entspricht nun 26,5% aller Landwirtschaftsunternehmen“, sagte Minister Backhaus. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Nutzfläche stieg um 3.311 Hektar auf 208.686 Hektar, 16% der Gesamtnutzfläche. Gestiegen seien durch die neuen Fördermöglichkeiten der aktuellen GAP im Ökobereich laut Minister auch die Auszahlungssätze. So werden in der neuen Förderperiode insgesamt 230 Millionen Euro für Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise zur Verfügung gestellt. Die geplante jährliche Auszahlung steigt von circa 35 Millionen Euro auf rund 45 Millionen. Weiterhin informiert der Minister Dr. Backhaus, dass die Herbstantragstellung in 2024 für das Verpflichtungsjahr 2025 im FP 528 – Ökologischer Landbau (Neu- und Erweiterungsanträge, Anträge Beibehalter) möglich ist. Zu beachten ist hierbei, dass aufgrund des voraussichtlichen Auslaufens der aktuellen EU-Förderperiode in 2027 der Verpflichtungszeitraum dann nur noch vier Jahre statt bisher fünf Jahre beträgt. Für den Minister sind die Zahlen ein Beleg, dass die Anreize zur Umstellung auf ökologische Arbeitsweisen funktionieren. Dennoch seien die bürokratischen Hürden noch immer hoch und bedürften einer Reform:
„Der ökologische Landbau trägt zum Erhalt der natürlichen Artenvielfalt des Landes bei, stärkt die regionale Kreislaufwirtschaft und zeichnet sich durch einen hohen Tierschutzstandard aus. Unser Ziel ist es daher, die Möglichkeiten an Ökoförderungen einerseits breit zu gestalten, um möglichst vielen Betrieben diese Wirtschaftsweise zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Förderungen aber auch einfach und effektiv sein, damit sowohl Betriebe als auch Behörden sich nicht an Papierkram aufhalten. Und einen positiven Effekt für die Natur sollen die Förderungen selbstverständlich auch haben. Aktuell ist die sogenannte „Grüne Architektur“ der GAP mit den drei Elementen Konditionalität, Eco-Schemes und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) allerdings ausgesprochen komplex. In den kommenden Verhandlungen zur Ausgestaltung der GAP werden wir uns als Land daher dafür einsetzen, hier bürokratische Entlastungen zu erreichen“, so Backhaus. Trotz dieser Förderungen verweist der Minister jedoch auch darauf, dass für erfolgreiches Wirtschaften ein wesentlicher Faktor angemessene Erzeugerpreise sind. Das heißt, die quantitative Erhöhung muss mit einem nachhaltigen und marktgerechten Wachstum der Branche einhergehen.