
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte kommt in Zugzwang, denn in Vorpommern-Greifswald wurde die Allgemeinverfügung mit nächtlicher Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr sowie die Einschränkung des Bewegungsraumes mit einem 15-km-Radius durch Landrat Michael Sack mit sofortiger Wirkung zurückgenommen. Begründung: Seitens des Verwaltungsgerichtes Greifswald bestehen ernstliche Zweifel daran, dass der Regelungsgegenstand der Ziffern 1 und 2 der o. g. Allgemeinverfügung durch Allgemeinverfügung, d. h. durch Verwaltungsakt oder nur durch Rechtsverordnung geregelt werden kann.
Denn es ist fraglich, ob vorliegend noch ein Einzelfall im Sinne einer konkreten Regelung vorliegt, die sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet (§ 35 Satz 2 VwVfG M-V), oder ob der Regelungsinhalt so umfassend ist, dass es sich der Sache nach um eine abstrakt-generelle Regelung handelt, die gegebenenfalls nur durch Rechtsverordnung oder unmittelbar durch Gesetz geregelt werden könnte (VG Greifswald, Beschluss vom 29.01.2021 -Az.: 4 B 134/21 HGW; Beschluss vom 29.01.2021 -Az.: 4 B 154/21 HGW).
Zunächst hatte das Greifswalder Verwaltungsgericht zwei Klägern Recht gegeben, die gegen eine nächtliche Ausgangssperre und die Beschränkung auf einen 15 Kilometer Bewegungsradius geklagt hatten. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hingegen hatte erst am 28. Januar 2021 die nächtliche Ausgangssperre von 21 – 6 Uhr sowie den 15-km-Bewegungsradius bis zum 14. Februar 2021 verlängert und sich auf einen 14-tägigen Inzidenzwert von unter 150 berufen.
15- Kilometer-Bewegungseinschränkung und nächtliche Ausgangssperre sofort aufheben!
Die AfD-Kreistagsfraktion in der Mecklenburgischen Seenplatte fordert den Landrat auf, die vom Verwaltungsgericht Greifswald im Kreis Vorpommern-Greifswald aufgehobene 15-Kilometer-Bewegungseinschränkung und nächtliche Ausgangssperre ebenso im Landkreis Mecklenburgischen Seenplatte sofort aufzuheben.
„Da gibt es seitens der Verwaltung nicht mehr viel zu prüfen, nachdem in anderen Bundesländern und Landkreisen solche Regelungen gekippt wurden, muss man nun in der Seenplatte Klagen zuvorkommen und Gerichtskosten aus Steuermitteln sparen“, so der Fraktionsvorsitzende Robert Schnell.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte reagiert auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Greifswald wie folgt:
„Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat heute seine Allgemeinverfügung zur so genannten 15-Kilometer-Regelung und zur Ausgangsbeschränkung zurückgenommen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es eine vergleichbare Allgemeinverfügung zur 15-km-Regelung und zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Diese Schutzmaßnahmen stützten sich auf die im MV-Gipfel beschlossene „Corona-Ampel“, und diese schreibt bei Überschreitung eines Schwellwerts die genannten Einschränkungen vor. Mit der Landesregierung wird es aus diesem Grund noch heute eine Abstimmung geben, um das weitere Vorgehen zu prüfen. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden beide Schutzmaßnahmen zeitlich begrenzt, sie können jederzeit widerrufen werden.“
Amt |
Einwohner zum 31.12.2019 |
Covid19: positiv Getestete im Zeitraum 19.01.-25.01. |
Inzidenz 25.01. |
Amt Demmin-Land |
6.783 |
12 |
176,91 |
Amt Friedland |
8.364 |
8 |
95,65 |
Amt Malchin am Kummerower See |
12.054 |
10 |
82,96 |
Amt Malchow |
10.777 |
5 |
46,4 |
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte |
7.949 |
6 |
75,48 |
Amt Neustrelitz-Land |
7.315 |
5 |
68,35 |
Amt Neverin |
8.767 |
14 |
159,69 |
Amt Penzliner Land |
6.696 |
5 |
74,67 |
Amt Röbel-Müritz |
14.355 |
15 |
104,49 |
Amt Seenlandschaft Waren |
9.453 |
3 |
31,74 |
Amt Stargarder Land |
9.750 |
22 |
225,64 |
Amt Stavenhagen |
11.556 |
16 |
138,46 |
Amt Treptower Tollensewinkel |
13.553 |
43 |
317,27 |
Amt Woldegk |
6.456 |
2 |
30,98 |
Dargun, Stadt |
4.329 |
6 |
138,6 |
Demmin, Hansestadt |
10.564 |
33 |
312,38 |
Feldberger Seenlandschaft |
4.407 |
8 |
181,53 |
Neubrandenburg, Stadt |
63.761 |
116 |
181,93 |
Neustrelitz, Stadt |
20.128 |
40 |
198,73 |
Waren (Müritz), Stadt |
21.057 |
18 |
85,48 |
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gesamt |
258.074 |
387 |
150,0 |
Es gelten folgende Regeln im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
-
Abendliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 6 Uhr
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen häuslichen Unterkunft im Zeitraum von täglich 21 bis 6 Uhr des Folgetags ohne triftigen Grund ist untersagt. Ein triftiger Grund ist beispielsweise die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Weiterhin ist der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen zulässig. Erlaubt sind auch unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
In diesem Zeitraum ist der Einkauf in Ladengeschäften bzw. die Besorgung von Gegenständen des täglichen Bedarfs nicht gestattet.
Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
-
Einschränkung auf 15km-Bewegungsradius
Der Aufenthalt ohne triftigen Grund in einer größeren Entfernung als 15 km vom Hauptwohnsitz (Meldeadresse) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist untersagt. Innerhalb des 15km-Radius ist eine uneingeschränkte Bewegung möglich. Mit dem 15km-Radius ist die Luftlinie um die Meldeadresse zu verstehen. Triftige Gründe sind beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, der Besuch von Kirchen, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen und der Besuch bei der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern), hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen. Gestattet ist auch die unabdingbare Versorgung von Tieren.
Außerhalb des 15km-Radius sind Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Einkauf in Ladengeschäften erlaubt.
-
Einreisebeschränkung in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Aufenthalt von Personen ohne Hauptwohnsitz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ohne triftigen Grund ist untersagt. Die triftigen Gründe sind identisch mit den Regeln für den 15km-Radius. Ein touristischer Ausflug in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist kein triftiger Grund. Das Aufsuchen eines Nebenwohnsitzes im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist nur noch im Zeitraum vom 11. bis 21.01.2021 gestattet.
Generell gilt, dass im Falle einer Kontrolle durch die Polizei und die örtlichen Ordnungsämter der triftige Grund durch die betroffene Person in geeigneter Weise glaubhaft zu machen ist.
Die 35. Allgemeinverfügung trat ab Montag, 11. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 31. Januar 2021 gültig.Die neue Verlängerung gilt bis zum 14.02.2021.