Am gestrigen Nachmittag wurde auf der Bundesstraße 104 ein 37- jähriger Deutscher angehalten und kontrolliert. Er war mit seinem PKW von Polen kommend in Richtung Pasewalk unterwegs. Bei der Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges wurde im Kofferraum diverse Pyrotechnik ohne erforderliche Erlaubnis aufgefunden. Hierbei handelt es sich um 45 sogenannte Polenböller/ Fontänen und Raketen ohne Prüfzeichen. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt, gegen den Besitzer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz erstattet.
Die Bundespolizei informiert in diesem Zusammenhang:
Im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung sind durch die Bundespolizei auch die Maßnahmen zur Einhaltung der landesrechtlichen Infektionsschutzbestimmungen, in enger Abstimmung mit den regional zuständigen Landesbehörden, ausgeweitet worden.
Dabei wird selbstverständlich auch auf nicht zugelassene Pyrotechnik geachtet. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Verstöße können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik.
Generell gilt am Silvester- und Neujahrstag bundesweit ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist darüber hinaus generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr.