
In der vergangenen Woche wurden in Waren (Müritz) die technischen Vorarbeiten für die Einführung einer „Digitalen Gästekarte“ und eines sogenannten „Pre-Check-In“ im Soleheilbad abgeschlossen. Damit haben alle Urlaubsgäste in Waren (Müritz) ab sofort die Möglichkeit, bereits mit der Buchungsbestätigung ihre Gästekarten in digitaler Form zu erhalten.
Über die Einführung der „Digitalen Gästekarte“ und den damit verbundenen Möglichkeiten und Änderungen wurden die Anbieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Hotels sowie Campingplatzbetreiber in Waren (Müritz) inklusive der zugehörigen Ortsteile schriftlich informiert. Parallel wurden notwendige Schulungs- und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Mit Unterstützung des Wirtschaftsministerium M-V und des Tourismusverbandes Mecklenburgische soll die „Digitale Gästekarte“ bis Ende des Jahres um einen digitalen Reiseführer erweitert werden. „Dieser soll beispielsweise Fahrpläne, Veranstaltungstipps und Tourenvorschlägen enthalten und perspektivisch zu einer Einwohnerkarte weiterentwickelt werden, die das gleiche Angebot auch für Einheimische bereithält“, so die Vision aus der Stadtverwaltung Waren (Müritz).
Seit dem 01. April 2023 gilt in Waren (Müritz) eine neue Kurabgabesatzung. Jeder Quartiergeber ist ganzjährig verpflichtet, die beherbergten Personen zu melden, die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen. Für jeden gewerblich angemeldeten Quartiergeber über 10 Betten gilt, dass die zur Erhebung der Kurabgaben erforderlichen Daten elektronisch an die Stadt Waren (Müritz) zu übermitteln sind. Zu diesem Zweck wird ein autorisiertes Meldefachverfahren genutzt. Von der Stadt Waren (Müritz) erhalten die Quartiergeber die individuellen Zugangsdaten sowie entsprechende Online-Layouts. Die melderechtlichen und für die Bemessung der Abgabenhöhe notwendigen Daten sind von den Quartiergebenden in das elektronische System zu übertragen. Die beherbergten Personen erhalten die Kurkarte, nachdem der Quartiergeber die entsprechende Kurabgabe kassiert hat.
Die Kurabgabe ist für Übernachtungsgäste im Zeitraum 01.04. bis 31.10. auf 2,70 Euro und in der Nebensaison auf 2,00 Euro pro Tag festgelegt. Tagesgäste ohne Unterkunft zahlen in der Hauptsaison 1,80 Euro und in der Nebensaison 1,30 Euro.