Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Ab dem 1. Januar 2019 führt Mecklenburg-Vorpommern die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung ein. Eltern bezahlen für das zweite und jedes weitere Kind in Krippe, Kita, Hort oder Tagespflege künftig keine Gebühren mehr. Darüber hinaus werden auch die Elternbeiträge für das erste Kind ab dem 1.1.2019 zusätzlich gefördert.
Durch einen direkten Zuschuss des Landes in Höhe von bis zu 20 Euro pro Monat in der Kita werden damit mögliche Preiserhöhungen der Träger abgefedert. „Wir wollen als Landesregierung, dass Träger von Kita-Einrichtungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser bezahlen. Die damit verbundenen Mehrkosten sollen Familien aber nicht zusätzlich belasten. Deshalb investieren wir als Land im kommenden Jahr noch einmal über 6,2 Millionen Euro in unser Kindertagesförderungssystem.“
In der Summe der Landesförderung von 2012 bis 2019 reduziert sich der monatliche Beitrag für Eltern von einem Kind oder für das älteste Kind in der Kindertagesförderung wie folgt:
Unter 3 Jahren
bei einer Ganztagsförderung in einer Kita 170 Euro
bei Teilzeit in einer Kita 102 Euro
und halbtags 68 Euro
Ganztagsförderung Tagespflegeperson 100 Euro
Teilzeitförderung Tagespflegeperson 60 Euro
Halbtagsförderung Tagespflegeperson 40 Euro
Über 3 Jahren
Ganztagsförderung in Kita 65 Euro
Teilzeit in Kita 39 Euro
und halbtags 26 Euro
Ganztagsförderung in Kindertagespflege 60 Euro
bei Teilzeit und Kindertagespflege 36 Euro
und halbtags 24 Euro
im Vorschuljahr
bei einer Ganztagsförderung 95 Euro
bei Teilzeit in einer Kita 57 Euro
und halbtags bis zu 38 Euro
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