Mecklenburg-Vorpommern fordert Änderung des Naturschutzgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern will über die Umweltministerkonferenz (UMK) Anfang Juni eine Änderung des Paragraphen 45a des Bundesnaturschutzgesetzes erwirken. Ein entsprechender Antrag sei in der Vorbereitung, so Umweltstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.
„Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die von Bundesministerin Lemke geplante Regelung zum schnelleren Abschuss von Schadwölfen zwar gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht war. Darauf deuten bereits das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachen hin, auch uns wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Um keine weitere Zeit zu verlieren, werden wir der UMK vorschlagen, zügig das Bundesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass es endlich möglich wird, Problemwölfe aus dem Bestand zu entnehmen. Sollte der Bund sich hierbei nicht schnell genug bewegen, kann nur eine Bundesratsinitiative weiterhelfen, für die sich Mecklenburg-Vorpommern stark macht. Selbstverständlich werden wir uns auch weiterhin mit den Wolfsschwerpunktländern eng abstimmen.“
Die Stimmung bei Weidetierhaltern und auf dem Land wohnenden Familien reiche aktuell von Angst bis Wut, so Aßmann.
„Derzeit werden die Wolfswelpen aus dem letzten Jahr – nun als Jährlinge - von ihren Rudeln vertrieben, weil der nächste Wolfsjahrgang gewölft wird. Dadurch kommt es immer wieder zu Sichtungen, selbst am helllichten Tag in der Nähe von Wohnhäusern, Schulen oder gar Kindergärten. Bei diesen Begegnungen ist glücklicherweise noch niemand zu Schaden gekommen. Ganz anders sieht es aber auf den Schaf- und Rinderkoppeln aus. Es ist vielen Menschen nicht mehr erklärbar, dass wir zwar den Wolf schützen, die Weidetiere aber durch Übergriffe mitunter schlimme Qualen erleiden. Deswegen brauchen wir Instrumente, auffällige Wölfe unmittelbar nach den Übergriffen der Wildbahn entnehmen zu können. Wochenlange Genanalysen und Genehmigungswege machen dies allerdings bisher nur theoretisch möglich.“
Abschließend verweist die Staatssekretärin auf die Unterstützung von Schaf haltenden Betrieben durch das Land für Herdenschutzmaßnahmen, angefangen von Weidezäunen bis zu Herdenschutzhunden. Informationen dazu seien auf der Internetseite wolf-mv.de zu finden. Hier finden sich auch Telefonnummern, über die Sichtungen an das Wolfsmanagement weitergegeben werden können.