EU-Entscheidung zum Wolf
MV-Minister Dr. Backhaus schreibt Brief an Bundesministerin
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, mit dem der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der Berner Konvention angepasst werden soll. Konkret besteht das Ziel, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzustufen. Zu diesem Vorschlag kommt es am 25.09.2024 zu einer Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Minister Dr. Backhaus appelliert in diesem Zusammenhang an Frau Bundesministerin Lemke, sich intensiv dafür einzusetzen, dass Deutschland dem Kommissionsvorschlag zustimmt. Anfang dieser Woche ging dazu ein Brief von Dr. Backhaus an die Bundesministerin.
Minister Backhaus: „Die Mehrheitsfindung in dieser Frage hängt maßgeblich vom Abstimmungsverhalten Deutschlands ab. Mit einem positiven Ergebnis wäre im europäischen Raum eine entscheidende Weichenstellung im Umgang mit der Art Wolf erreicht. Es könnten dann nächste Schritte auf der EU-Ebene eingeleitet werden, um auch auf nationaler bzw. regionaler Ebene eine größere Flexibilität im Rahmen der Handlungsmöglichkeiten des Wolfsmanagements zu erhalten“, so der Umweltminister.
Auch im Rahmen der 102. Umweltministerkonferenz im Juni 2024 sowie im Zusammenhang mit dem UMK-Umlaufbeschluss zum Ergänzungsvorschlag der Bund-Länder-AG zum Praxisleitfaden Wolf vom August 2024 war seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereits auf diese Erfordernisse hingewiesen worden.
Bislang wird sich bei Entnahmeentscheidungen maßgeblich am „Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen“ orientiert, der in der Umweltministerkonferenz zwischen Bund und Ländern abgestimmt wurde. Dieser wurde, nachdem Einzelpunkte einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielten, zwischenzeitlich überarbeitet. Laut Minister Dr. Backhaus wird es allein auf Basis des Praxisleitfadens auch zukünftig nicht gelingen, eine hinreichend rechtssichere und praxistaugliche Entscheidungsgrundlage für derartige Entnahmeentscheidungen zu schaffen.
„Nur eine Aufnahme des Wolfs in den Anhang III der Berner Konvention, bzw. in den Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG und die daraus resultierenden Möglichkeiten zur Bestandsregulierung bieten die notwendige Grundlage, um eine nachhaltige und konfliktfreie Koexistenz von Mensch und Wolf in im gesellschaftlichen Konsens zu gewährleisten. Diese Maßnahme wäre entscheidend, um den berechtigten Schutzansprüchen der Bevölkerung und der landwirtschaftlichen Weidetierhaltung Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung langfristig zu sichern“, betont Minister Dr. Backhaus.
„Vor knapp einem Jahr (12.10.2023) präsentierte Bundesministerin Lemke die Regelung zum erleichterten Schnellabschuss von Wölfen. Diese Regelung ist vor Gericht gescheitert, trotz unserer warnenden Hinweise, dass zuvor das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden müsse. Das hat uns kostbare Zeit gekostet – vor allem zulasten der betroffenen Weidetierhalterinnen und Halter. Ohne eine Änderung des BNatschG geht es eben nicht. Deshalb hoffe ich sehr darauf, dass die Bundesministerin nun in Brüssel das notwendige Votum abgibt“, so Backhaus abschließend.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist dem Vorschlag der EU-Kommission gefolgt, den Schutzstatus Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken. Die Mehrheit kam auch mit dem Votum Deutschlands zustande. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung, betont aber auch: „Die Entscheidung zur Herabstufung des Schutzstatus war ein notwendiger Schritt am Anfang eines weiteren Verfahrens auf EU-Ebene. Wenn dieses durchlaufen ist, müssen dann auch in Deutschland die hinreichenden Maßnahmen getroffen werden, um endlich hinzukommen zu einem aktiven Wolfsmanagement. Nachdem wir in Deutschland bereits so viel Zeit verloren haben durch unausgereifte Vorschläge seitens des Bundesministeriums, hoffe ich sehr, dass das Verfahren in Brüssel mit der angebrachten Ernsthaftigkeit verfolgt wird“, so Backhaus. Die Mehrheit heute kam auch mit Zustimmung der Bundesumweltministerin Steffi Lemke zustande.
Zuvor war auf nationaler Ebene eine Regelung des Bundesministeriums gerichtlich gescheitert, die es erlauben sollte, Wölfe auch ohne Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu entnehmen. Backhaus hatte schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass ein wirksames und praxistaugliches Wolfsmanagement nicht ohne die Änderung des Schutzstatus Wolf realisierbar ist. Konkret sei der weitere Fahrplan nun so, erklärt der Minister: „Die Einigung im Ausschuss muss noch einmal durch den Rat formal bestätigt werden. Das passiert voraussichtlich im morgigen Wettbewerbsrat. Das Europäische Parlament ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren involviert und muss den Kommissionsvorschlag daher nicht bestätigen. Die EU Kommission wird Anfang Dezember auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention den Vorschlag einbringen, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen. Dieser müsste dann durch eine Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten der Berner Konvention angenommen werden. Sollte dies gelingen, kann der Schutzstatus des Wolfes dann auch auf EU-Ebene, also in der FFH-Richtlinie, angepasst werden. Dazu müsste die FFH-Richtlinie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (also mit Beteiligung des EP) geändert werden“.