Familienurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert Alleinerziehende und Geringverdiener
Vor dem Beginn der Herbstferien weist Sozialministerin Stefanie Drese darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs finanziell unterstützt. „Für diese Familienerholung stellen wir aus dem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung, die für dieses Jahr erst zu rund zwei Dritteln ausgeschöpft sind“, betonte sie. Im vergangenen Jahr profitierten insgesamt 320 Kinder und 188 Erwachsene von dieser gemeinsamen Auszeit. „Wir wollen mit diesem Landeszuschuss eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags ermöglichen, auch unabhängig vom Geldbeutel“, erklärte Drese. Zudem könne eine Familienerholung dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt, das Familiengefüge aber auch die Resilienz zu stärken.
So können sich Familien bei möglichen Belastungen oder Krisen direkt bei den Trägern der Erholungsangebote über weiterführende Hilfen informieren. “Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, unterstrich die Ministerin. Sie hoffe daher, dass in diesem Jahr auch alle Mittel restlos abgerufen werden und ermuntere Familien, sich über das Angebot zu informieren. „Angeboten wird die Familienerholung zum Beispiel von den Familienferienstätten, die oft in hervorragender Lage, zum Beispiel auf Rügen, Usedom oder am Ostseestrand liegen“, hob Drese hervor. Eine Übersicht finden Interessierte unter www.ffmv.de. Aber auch die freien Träger aus dem Sozialbereich, darunter die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie, ermöglichen einen Aufenthalt. Die Zuwendung des Landes beträgt 30 Euro pro Person pro Übernachtung bei einem Aufenthalt von bis zu sieben Übernachtungen. Darüber hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.
„So kann eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zum Beispiel für eine Woche eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben. Alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren erhalten Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales