Am 27. September 2022 startet um 16 Uhr die nächste Fischereischeinprüfung der Stadt Waren (Müritz). Die Abnahme der Prüfung zum Fischereischein erfolgt im Jugendzentrum „JOO“, Zum Amtsbrink 16.
Verbindliche Anmeldungen können bis zum 22. September bei der Stadt Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 1, 17192 Waren (Müritz) eingereicht oder persönlich (im Bürgerbüro) abgegeben werden. Alternativ kann das Anmeldeformular auch per E-Mail an gewerbe@waren-mueritz.de gesendet werden. Für eventuelle Rückfragen bitte unbedingt eine Telefonnummer angeben.
Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 der Fischereischeinprüfungsverordnung (FschPrVO), Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 € für Teilnehmer unter 18 Jahren und 25,00 € für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 11 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG) mit Eingang des Antrages eine Gebührenschuld entsteht. Nimmt ein angemeldeter Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil und meldet sich zudem nicht bis zum o. g. Anmeldeschluss ab, so werden gem. § 15 Abs. 2 VwKostG, ¾ der Gebühren fällig.
Die Verwaltungsgebühr (Prüfungsgebühr) wird am Prüfungstag in bar fällig. Bei Teilnehmern über 16 Jahren ist zur Legitimationsprüfung am Prüfungstag ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Mit der Abgabe des Anmeldeformulars gilt die Anmeldung zur Fischereischeinprüfung als verbindlich. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung nach Anmeldung erfolgt nur, sofern die Prüfung nicht durchgeführt werden kann.
