Förderung für Spielplätze in Mecklenburg-Vorpommern
Programm Spielplatzförderrichtlinie MV um 1,15 Millionen Euro aufgestockt
Der Finanzausschuss des Landtages hat kürzlich dem Einsatz weiterer 1,15 Millionen Euro in der vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt verwalteten Spielplatzförderrichtlinie zugestimmt. Nach dem Inkrafttreten 2023 wurden mehr als 300 Fördermittelanträge gestellt. 210 Anträge konnten mit den in 2023/24 zur Verfügung gestellten 2,3 Millionen Euro bereits bewilligt werden. „Der Antrag für die Spielplatzförderung ist mit Absicht sehr schlicht gehalten. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Das ist besonders wichtig für die Kinder, denn sie brauchen Raum zur Entfaltung, gerade an der frischen Luft“, sagte Minister Dr. Till Backhaus. Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln.
Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen wie Sitzbänken, Abfallsammler und Fahrradständern. Auch Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen gehören dazu. Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung vorhandener Anlagen Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Anzahl der dort lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls berücksichtigt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15 000 Euro je Antrag. Förderanträge sind bei dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) bis zum 28. Februar 2025 einzureichen. Eine automatische Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten, aber in den Bewilligungsbehörden noch vorliegenden Anträge kann leider nicht erfolgen. Die mit dem damaligen Antrag eingereichten Anlagen müssten aktualisiert werden..