Geburtshilfe und Pädiatrie Mecklenburg-Vorpommern
Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in MV
Gesundheitsministerin Stefanie Drese und der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Steffen Fleßa haben im Rahmen der Landespressekonferenz Details aus dem durch die Expertenkommission zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (kurz: Gesundheitskommission MV) vorgelegten „Zielbild Geburtshilfe und Pädiatrie 2030“ vorgestellt. Die Gesundheitskommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen des Gesundheitssystems. Drese und Fleßa sind Vorsitzende der Kommission.
„Dass wir beim Thema Gesundheitsversorgung in den kommenden Jahren viele Hürden nehmen müssen, spüren die Menschen im Land“, begann Drese ihre Ausführungen. Es gelte in nahezu allen medizinischen Fachrichtungen und Einrichtungen, sich den demografischen und geografischen Gegebenheiten anzupassen – auch in der Geburtshilfe und Pädiatrie.
Mehr als 10.000 Babys erblicken in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr das Licht der Welt. MV verzeichnet mit 1,4 Kindern pro Frau im Jahr 2022 jedoch die drittniedrigste Geburtenrate im Bundesländervergleich. Drese: „Hinzu kommt, dass die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter rückläufig ist. Gleichzeitig bekommen Frauen ihre Babys mit höherem Durchschnittsalter, was dazu führt, dass ein wachsender Aufwand bei der Versorgung im Einzelfall zu erwarten ist.“
Für Drese ist es entscheidend, Versorgungsangebote aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten heraus zu denken. „Wir dürfen nicht länger an starren Sektorengrenzen festhalten, sondern müssen Medizinische Zentren schaffen, in denen verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden können“, so Drese. Zudem müsse es möglich sein, mehr ambulante Leistungen in Krankenhäusern anzubieten.
Prof. Dr, Steffen Fleßa hob die Relevanz des Zielbildes hervor: „Es liegt nun ein Fahrplan für die Geburtshilfe und Pädiatrie vor, auf den sich die große Mehrheit der Akteure des Gesundheitswesens verständigt hat. Auch wenn nicht alle Ziele sofort erreicht werden können, stimmt die Richtung.“
Aus Fleßas Sicht sei es wichtig, unter anderem telemedizinische Strukturen weiter auszubauen. „Mit der Telemedizin können wir Nachteile eines dünnbesiedelten Flächenlandes ausgleichen. Digitale Sprechstunden oder Rücksprachen zu Befunden sind auch für Schwangere ein gutes Angebot“, betonte Fleßa.
Drese wirbt darüber hinaus für Kooperationen zwischen Ärztinnen und Ärzten bzw. Praxen sowie für Weiterbildungen für Hausärztinnen und -ärzte. „Studien haben gezeigt, dass sogenannte Tandem-Praxen in ländlichen Regionen die Versorgung verbessern. D.h., ein Pädiater nutzt für seine Sprechstunden die Praxis eines Hausarztes“, erklärte die Ministerin. Dies sei mit Blick auf das Defizit an Kinderärztinnen und -ärzten ein wichtiger Ansatz, um die Versorgung der fast 250.000 im Land lebenden unter 18 Jahren alten Kindern und Jugendlichen auch in der Fläche zu stärken.
Insgesamt formuliert das „Zielbild Geburtshilfe und Pädiatrie 2030“ acht Leitsätze mit untergeordneten Zielsetzungen und konkreten Umsetzungsschritten.
Leitsätze:
- Das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ soll umgesetzt werden.
- Versorgungsangebote sollen über Sektorengrenzen hinweg konzipiert werden, die Patient*innenperspektive einbeziehen und ganzheitlich gestaltet werden.
- Geburtshilfliche und pädiatrische stationäre Versorgungsleistungen sollen in der Fläche patient*innennah und qualitativ hochwertig erbracht sowie strukturell und finanziell abgedeckt werden. Stationäre Versorgungsangebote berücksichtigen die Bedarfe und Bedürfnisse der Schwangeren.
- Die geburtshilfliche und pädiatrische ambulante Versorgung soll durch eine koordinierte Betreuung verschiedener Akteur*innen im Gesundheitssystem verbessert werden, um den Patient*innen eine ganzheitliche Versorgung zu bieten.
- Die geburtshilfliche und pädiatrische Notfallversorgung im Land soll unter Beteiligung aller Akteur*innen im Gesundheitssystem ausgebaut und gestärkt werden.
- Gesundheitsförderung und Prävention, insbesondere die Primärprävention, sollen als elementare Bestandteile in das Gesundheitsversorgungssystem der Geburtshilfe und Pädiatrie integriert werden.
- Telemedizin soll so in den Versorgungsalltag der Geburtshilfe und Pädiatrie integriert werden, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung für alle Patient*innen im Land orts- und zeitabhängig gewährleistet ist.
- Es sollen ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte der Geburtshilfe und Pädiatrie gewonnen werden, um eine bedarfsdeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicher zu stellen.