IDW Stellungnahme zum Entwurf eines Krankenhausgesetzes für M-V

Das IDW hat mit Schreiben vom 29. August 2025 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einige wesentliche Hinweise zum Entwurf eines Krankenhausgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (E LKHG M-V) gegeben.
Der Entwurf soll zu einer Stärkung der Patientensicherheit und einer stärkeren Berücksichtigung spezifischer Belange von Patientinnen und Patienten, zu einer Modernisierung der Krankenhausplanung, zur Entbürokratisierung der Investitionsfinanzierung des Landes sowie zu einer Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser führen.
Das IDW begrüßt ausdrücklich das Ziel des E LKHG M-V, den bürokratischen Aufwand von Krankenhäusern im Rahmen der Investitionsfinanzierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Ebenfalls wird begrüßt, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hier zukünftig unterstützen soll. Allerdings sind einige Regelungen im Gesetzentwurf auslegungsbedürftig und könnten zu erheblichen Unsicherheiten für Krankenhäuser, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Wirtschaftsprüfer führen.
Das IDW sieht insbesondere bei den Anforderungen nach § 25 (Erklärungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung) E LKHG M-V weitergehenden Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf, etwa in Bezug auf die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses von Krankenhausträgern sowie einer ggf. notwendigen zusätzlichen landesrechtlichen Prüfungspflicht von Jahresabschlüssen von Krankenhäusern. Zudem betreffen die Anmerkungen den Umfang der Prüfung im Rahmen von Prüfungserweiterungen.
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