IM-MV: Brandschutz in Tierhaltungsanlagen: Bauministerium weist Kritik zurück

Nach dem tragischen Brand einer Geflügelstallanlage bei Picher (Landkreis Ludwigslust-Parchim) mit dem Tod von rund 10.000 Tieren nimmt das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Stellung zu den öffentlich geäußerten Vorwürfen.
"Der Schutz von Menschen und Tieren hat für uns oberste Priorität. Daher ist es irreführend zu behaupten, dass der Brandschutz in Tierhaltungsanlagen grundsätzlich unzureichend sei. Bereits heute ist klar geregelt: Ohne ein fachlich geprüftes Brandschutzkonzept gibt es keine Baugenehmigung - auch nicht für Stallanlagen. Diese Konzepte werden durch qualifizierte Brandschutzplaner erstellt und bauaufsichtlich geprüft. Sie sind zwingender Bestandteil jeder Baugenehmigung", führt Bauminister Christian Pegel aus.
Neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes
Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, hat das Land Mecklenburg-Vorpommern 2024 die neue Richtlinie zur Verbesserung des Brandschutzes in Tierhaltungsanlagen beschlossen (siehe unsere Pressemitteilung Nr. 134/2024). Sie gilt für alle Neubauten, aber auch für Bestandsbauten, wenn für diese wesentlichen Änderungen geplant sind.
"Die Richtlinie zielt auf eine generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen von Entstehungsbränden", so Minister Christian Pegel weiter.
Im Einzelnen sieht sie konkrete Vorgaben bei der Unterteilung in Brandabschnitte, in Bezug auf die Löschwasserversorgung und die Erreichbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge, die Anzahl und Größe von Ausgängen für die Tierrettung und bei den Betreiberpflichten vor. Mit der Richtlinie, die am 12. November 2024 in Kraft trat, gelten nun auch verbindliche Nachrüstpflichten für bestehende Betriebe, die wesentlich geändert werden - darunter:
- Der verpflichtende Einbau von Brandfrüherkennungssystemen,
- Die Nachrüstung mit baulichen Brandschutzmaßnahmen wie Brandschutzwänden,
- Die Vorlage betrieblicher Evakuierungs- und Notfallpläne für Tiere,
- Die jährliche Überprüfung durch Brandschutzsachverständige.
Feuerwehren werden systematisch einbezogen
"Bereits seit 2023 ist in der Landesbauordnung festgeschrieben, dass bei Bauvorhaben und wesentlichen Änderungen an Tierhaltungsanlagen die zuständigen Feuerwehren frühzeitig in die Genehmigungs- und Gefahrenabwehrplanung einzubeziehen sind", so der Minister weiter. Die Feuerwehren waren durch den Landesfeuerwehrverband bei der Erarbeitung der neuen Richtlinie vertreten.
"Die tragischen Ereignisse von Picher machen deutlich, dass jede Schwachstelle in der betrieblichen Umsetzung fatale Folgen haben kann. Der Staat hat seine Hausaufgaben gemacht - nun liegt es auch in der Verantwortung der Betreiber, die bestehenden Regelungen strikt umzusetzen und ihre Anlagen kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten", sagt Bauminister Christian Pegel abschließend.