Zwar hat der Bundestag am 11. Juni 2021 festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiter fortbesteht und das Infektionsschutzgesetz vorerst bis zum 10. September weiter gilt, aber die Inzidenzzahlen sprechen für sich. In der Mecklenburgischen Seenplatte gibt es aktuell drei aktive Corona-Fälle.
Aus der Warener Stadtverwaltung heißt es wie folgt: „Die an das Infektionsschutzgesetz gekoppelte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 1. Juli 2021 angepasst. Innerhalb der Verordnung gelten in der Stadtverwaltung Waren (Müritz) für die Dauer der epidemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021 folgende Regelungen:
- Die Stadtverwaltung wird vollständig für alle Einwohner ohne vorherige Terminvergabe geöffnet.
- Bei persönlichen Terminen sind weiterhin die Kontaktformulare zur Nachverfolgung auszufüllen.
- Die bisherigen AHA-Regelungen sind weiterhin einzuhalten, um ein Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.“
