Einstimmige Korrekturforderungen der Länder zur Krankenhausreform
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat am Dienstag eine geeinte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) an das Bundesgesundheitsministerium übersandt.
„Der Gesetzentwurf muss umfassend geändert werden. Darüber besteht Einigkeit unter allen Ländern“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.
Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns müsse im Gesetz vor allem Klarheit zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser hergestellt werden, so Drese. Diese fehle bisher ebenso wie die Ausgestaltung der Vergütungssystematik und deren Auswirkungen.
„Die begrüßenswerte geplante Vorhaltevergütung muss gewährleisten, dass die Krankenhäuser ihre Versorgungsleistungen gesichert finanzieren können. Sie darf nicht zu neuen Fehlanreizen führen und muss den Krankenhäusern Planungssicherheit bieten“, sagte Drese.
Die Ministerin hob zudem hervor, dass kleinere bedarfsnotwendige Krankenhäuser im Gesetzentwurf nur unzureichend Berücksichtigung fänden. Das wäre gerade für ländlich geprägte Länder wie Mecklenburg-Vorpommern versorgungsgefährdend. „Die Gewährung von Ausnahmen muss in der planerischen Entscheidung der Länder liegen und darf daher nicht zu sehr eingeengt werden“, verdeutlichte Drese.
Weitere Kritikpunkte der Länder sind die kurzen Zeitspannen für die Krankenhausplanungsbehörden und Kliniken, unsichere Voraussetzungen für sektorenübergreifende Einrichtungen sowie die fehlende Zustimmungspflichtigkeit des KHVVG im Bundesrat.
Drese: „Die Reform kann nur mit und nicht gegen die für die Krankenhausplanung verantwortlichen Länder gelingen. Unsere gemeinsame Stellungnahme ist über Parteigrenzen hinweg ein Angebot zur weiteren gemeinsamen Gestaltung der Krankenhausreform. Der Bund sollte die Expertise der Länder annehmen, um die notwendige Reform im Interesse der Versorgungssicherheit für die Menschen in unserem Land bestmöglich zu gestalten.“
Die Länder haben ihre Verbesserungsforderungen in Form konkreter Änderungen am Referentenentwurf formuliert.