Einzelunterricht und auch die Onlinekurse für Musikschüler
Die Freude beim Team der Kreismusikschule Müritz war am 08. Mai 2020 riesengroß, als sie die gute Nachricht erhielten, „Musikschulen dürfen wieder öffnen“. Seit Freitag laufen die Vorbereitungen für die Wiedereröffnung auf Hochtouren, um die strengen hygienische Auflagen eingehalten zu können. Ab dem 13. Mai 2020 bietet die Kreismusikschule Müritz vorerst den Einzelunterricht und auch die Onlinekurse an.
Neue Regeln für die Kreismusikschule Müritz
- Bei Atemwegs-bzw. Erkältungssymptomen müssen Schüler und Lehrer zu Hause bleiben und dürfen die Kreismusikschule nicht betreten
- Die vorgegebenen 1,5 Meter Mindestabstand gelten auch im Gebäude der Musikschule
- Im Sprech-, Gesangs- bzw. Bläserbereich gelten strengere Abstandsregelungen.
- Wenn möglich sollte auch während des Unterrichtes ein Mund/Nasen-Schutz von den Lehrkräften sowie den Schülern getragen werden. In Situationen, in denen dies nicht möglich ist, muss ganz besonders auf die Einhaltung der Abstandsregelung geachtet werden.
- Die Schüler kommen unmittelbar vor Beginn des Unterrichts allein in das Musikschulgebäude, waschen sich die Hände und gehen in ihren Unterrichtsraum.
- In der Außenstelle Malchow betreten sie die Werleburg bitte auch erst direkt zur Unterrichtszeit, natürlich ebenfalls mit gewaschenen Händen.
- Schüler bis zu einem Alter von zehn Jahren dürfen durch ein Groß-/Elternteil mit Mund/Nasen-Schutz bis zur Tür des Unterrichtsraums gebracht und wieder abgeholt werden. Dazwischen ist der Aufenthalt im Gebäude für Groß-/Eltern sowie Schülerinnen und Schüler nicht zugelassen.
- Zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden werden sogenannte Regiezeiten eingerichtet, damit die Räume gelüftet und Flächen z.B. Klaviertastaturen gereinigt werden können. Die Unterrichtszeiten können sich dadurch verschieben.
- Das Betreten der Unterrichtsräume ist nur nach dem Händewaschen gestattet.
- Jede Person nutzt ihr eigenes Instrument/eigenes Material, ein Austausch ist untersagt.
- Entliehenes Material ist nach Benutzung zu reinigen bzw. bei Eignung zu desinfizieren.
- Das Stimmen von Instrumenten für kleine Schüler ist nur unter Einsatz besonderer Schutzmaßnahmen (Schutzhandschuhe, Abdecken des Instruments u. ä.) zugelassen.
- Nach Ende des Unterrichts wird die Schule zügig verlassen.
Eltern und Lehrkräfte stimmen gemeinsam mit den Schülern die neuen Unterrichtszeiten für die kommenden Wochen ab. Sie können dabei auch, wenn es organisatorisch nicht anders möglich ist, den Onlineunterricht beibehalten.
