
Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat sich mit Vertretern von land- und forstwirtschaftlichen sowie Fischereiverbänden getroffen. Innenminister Christian Pegel war ebenfalls an dem Treffen beteiligt. Es ging darum, aktuell drängende Problem zu diskutieren und Lösungsansätze zu besprechen. Dabei verwies der Minister erneut auf die Rolle der Bundesregierung:
„Ich möchte klarstellen, dass die Landesregierung geschlossen hinter der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen steht. Aber nicht alle anstehenden Probleme können wir allein lösen. Die Themen Agrardiesel und KFZ-Steuer liegen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Hier werden wir weiter versuchen eine Rücknahme der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwirken. Einen Teilerfolg haben wir ja bereits errungen: Das grüne Kennzeichen bleibt!
In einer konstruktiven Runde haben wir heute einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der belegt: Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ist bereit für den Umstieg auf erneuerbare Kraftstoffe. Dabei muss ein Transformations- und Innovationspfad entwickelt und technologisch abgesichert werden. Die Maschinen, die heute im Einsatz sind, sind zum großen Teil noch nicht tauglich für erneuerbare Kraftstoffe. Es braucht jedoch massentaugliche und bezahlbare Lösungen. Die Branche war und ist innovativ und stellt sich als Wirtschaftszweig dieser Herausforderung.
Unser gemeinsamer Vorschlag
- Die Agrardieselrückerstattung wird um 10% gekürzt (entspricht jährlich rund 40 Mio. EUR bundesweit)
- Ab 2027 beginnt das Abschmelzen der Agrardieselbeihilfe und der Start eines Anreiz- und Innovationsprogramm für Transformation
- Auch die Produktion von alternativen Kraftstoffen auf heimischen Flächen muss möglich sein und genutzt werden (Biogas, Biodiesel, Bioethanol), um CO2-neutral zu werden
- Das Anreiz- und Innovationsprogramm wird ab 2028 als Klimaschutzmaßnahme Teil der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
- Die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) in MV kann das Anreiz- und Innovationsprogramm entwickeln und auf den Weg bringen (jährliche Kosten max. 10 Mio. EUR)
Vorschläge für die weitere Gegenfinanzierung
- Die geplanten 1 Mrd. EUR für den Umbau der Schweinehaltung sind letztlich nicht ausreichend, um tatsächlich Anreize und Planungssicherheit für die Umsetzung für unsere Landwirte zu schaffen. Das Programm kann gestrichen werden.
- Die steuerliche Privilegierung von Hybridfahrzeugen, die nicht überwiegend elektrisch genutzt werden, gehört ebenso wie das Wachstumschancengesetz auf den Prüfstand. Bei den Hybridfahrzeugen bestünde ein Einsparpotential von ca. 1,2 Mrd. Euro, beim Wachstumschancengesetz sind jährlich 7 Mrd. EUR Entlastung bis 2028 verankert.
- Mehreinnahmen bei Energiesteuer könnten Deckungslücke augenblicklich schließen
Die Erlöse von knapp 1 Mrd. EUR aus 1% Erhöhung der Energiesteuer (auch bekannt als Mineralölsteuer) könnten Deckungslücke augenblicklich schließen und gleichzeitig den Umstieg auf Bio-Kraftstoffe vorantreiben.
- 1,2 Mrd. EUR aus dem Härtefallfonds verfügbar machen
Am 20. Oktober 2023 ist die Frist zur Beantragung von Härtefallhilfen für Privathaushalte ausgelaufen, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Der Bund hatte hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Nach abschließender Antragsbearbeitung werden voraussichtlich insgesamt rund 600 Millionen Euro abgeflossen sein. Die verbleibenden rund 1,2 Milliarden Euro aus dem Härtefallfonds müssen für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft verfügbar gehalten werden.
- Doppelförderung zwischen Bund und Ländern abschaffen
Das Ziel, über BULE-Programme neue Fördertatbestände zu erproben, ist überholt.
Die Länder richten ihre Förderung im ländlichen Raum zielgerichtet auf die regionalen Bedürfnisse aus. Sie unterstützen die Projektträger direkt vor Ort und erreichen dadurch eine viel größere Wirkung als die BULE-Projekte.
- Einsparpotenzial bei Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) muss gleichmäßig über die Häuser BMEL und BMUV verteilt werden (Streichung der 5% muss gleichmäßig erfolgen)