Als die Beamten den 22-jährigen Güstrower ansprachen, bat dieser sogar um Starhilfe für dessen angeblichen Roller. Aufgrund dessen, dass das Fahrzeug jedoch mittels Lenkerschloss gesichert war, wurden die Beamten misstrauisch und überprüften die Fahrzeugdaten. Eine Abfrage in den polizeilichen Datenbanken ergab schnell, dass der Roller auf eine andere Person zugelassen und gemeldet ist, welche im direkten Umfeld des Polizeihauptrevieres Güstrow wohnhaft ist. Der Diebstahlsverdacht erhärtete sich kurze Zeit später, als der tatsächliche Halter des Fahrzeuges befragt werden konnte.
Aufgrund der sichtlichen Alkoholisierung des tatverdächtigen Deutschen führten die Beamten einen Atemalkoholtest durch (Ergebnis: 2,02 Promille). Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen obliegen nun der Kriminalpolizei in Güstrow.