„Es ist gut, dass für das neue Cannabisgesetz ein Entwurf vorliegt. Allerdings ist gut gemeint nicht gleich gut gemacht. Die Regelung zur geplanten Amnestie führt grundsätzlich, aber insbesondere noch verstärkt bei einem Inkrafttreten zum 1. April 2024 zu einer ganz offensichtlichen Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Denn rechtskräftig verhängte Strafen wegen solcher Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, sollen mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Dies bedeutet einen enormen Aufwand insbesondere für die Staatsanwaltschaften. Außerdem werden die Gerichte zum Beispiel in Fällen, in denen eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe unter anderem auf der Grundlage einer nach neuem Recht nicht mehr strafbaren Tat erfolgt ist, tätig werden und die Strafe neu festsetzen müssen. Auch dies stellt eine starke Mehrbelastung dar. In jedem Fall müssen zunächst einmal im Hinblick auf diese Umsetzungsaufgaben die Akten ermittelt werden, die betroffen sind“, so die Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
„In Mecklenburg-Vorpommern sind auf der Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfs ca. 6.500 offene Vollstreckungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften und Gerichte zu prüfen. Dies betrifft ca. 100 noch nicht vollständig verbüßte Haftstrafen sowie noch nicht vollständig beglichene Geldstrafen, noch nicht vollständig vollstreckte Bewährungsstrafen und noch nicht vollständig erfüllte Sanktionen des Jugendstrafrechts. Bei einem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April 2024 ist die verbleibende Zeit zur Bewerkstelligung der mit der Amnestieregelung verbundenen Umsetzungsaufgaben für die Justiz zu kurz. Die Bundesregierung selbst hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates in Aussicht gestellt, ein verzögertes Inkrafttreten der Regelung zu prüfen, selbst schon den enormen Vollzugsaufwand erkannt. Ich fordere daher zumindest ein derartiges verzögertes Inkrafttreten der Amnestieregelung. Diese notwendige Korrektur ist im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auch möglich“, sagt Justizministerin Bernhardt weiter.