Wie bereits gestern angekündigt, ist heute vorerst der letzte reguläre Schultag für die Schüler in Mecklenburg-Vorpommern. Am Montag, den 19. April 2021 gehen sämtliche Schulen in den Distanzunterricht. Für den ganzen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden zudem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontakteinschränkungen, weitere Einschränkungen im Sport, Sonnenstudios, Massagepraxen, Tattoostudios, Zoos, Fahrschulen, Museen, Bibliotheken sowie ein Einreiseverbot verhängt.
Hier alle Regeln zusammengefasst:
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist ab Montag, 19.04.2021, der Schulbesuch untersagt und es erfolgt Distanzunterricht.
Ausnahmen hiervon sind:
- die Notfallbetreuung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Für die Notfallbetreuung sind grundsätzlich die üblichen Beschulungszeiten maßgeblich. Eine Notfallbetreuung ist in den Schulen anzumelden.
- die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
- die Abschlussjahrgänge unter Aufhebung der Präsenzpflicht die Jahrgangsstufe 11 der allgemeinbildenden Schulen sowie die Jahrgangsstufe 12 der Abend- und Fachgymnasien als Ermessensentscheidung der jeweiligen Schule
- in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Die genannten Regelungen entsprechen der aktuell gültigen Schul-Corona-Verordnung. Hiernach regelt der Mittwoch der Vorwoche den Schulbetrieb für die folgende Kalenderwoche.
Für die Woche ab dem 26.04.2021 entscheiden sich die schulischen Regelungen mit der 7-Tages-Inzidenz am Mittwoch, 21.04.2021.
Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen.
Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
- Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 6 Uhr Die bisher in einzelnen Gebieten im Landkreis geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen werden auf den gesamten Landkreis ausgeweitet. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist das Verlassen der Unterkunft, beziehungsweise des Grundstückes, auf dem sich die Unterkunft befindet, von 21 Uhr abends bis 6 Uhr morgens untersagt, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind beispielsweise die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum; die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und ehrenamtlicher Tätigkeiten sowie der notwendige Besuch bei der Kernfamilie, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich. Es ist außerdem die Inanspruchnahme medizinischer und psychosozialer Versorgungsleistungen zulässig. Die Durchfahrt durch den Landkreis ist in den Abendstunden erlaubt.
- Kontaktbeschränkungen Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind private Zusammenkünfte nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person gestattet. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet. Ebenso werden dazugehörige notwendige Betreuungspersonen eines Menschen mit Behinderung nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Menschen mit Behinderung erforderlich ist. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Lebensgefährten, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, gelten als ein Hausstand.
- Einschränkungen im Bereich Sport Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte darf Individualsport nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden.
- Weitergehende Einschränkungen
- Massagepraxen, Sonnenstudios, Tattoostudios und ähnliche Betriebe sind für den Publikumsverkehr geschlossen; dies gilt auch für die mobile Erbringung dieser Dienstleistungen beim Kunden. Für den Betrieb und den Besuch von Friseuren sind laut Corona-Verordnung für Behandlungen die Auflagen weiterhin einzuhalten;
- Fahrschulen, Flugschulen sowie ähnliche Einrichtungen werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausnahmen sind in der Corona- Verordnung zu entnehmen;
- Zoos, Tier- und Vogelparks und botanische Gärten sind für den Publikumsverkehr geschlossen;
- kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sowie ähnlichen Einrichtungen sind geschlossen;
- Bibliotheken und Archive sind geschlossen;
- Veranstaltungen, die der beruflichen Orientierung dienen, sind untersagt.
- Einreiseverbot in den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Einreise in das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist ohne triftigen Grund untersagt. Triftige Gründe sind, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Besuch bei der Kernfamilie, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Außerdem ist die Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen, medizinischen, psychosozialen und veterinärmedizinische Einrichtungen zulässig. Der Besuch der Zweitwohnung aus nichtberuflichen Gründen sowie tagestouristische Ausflüge sind explizit keine triftigen Gründe. Von Freitag, 16. April bis einschließlich Sonntag, 18. April gilt eine Übergangsfrist von 3 Tagen für den Besuch der Zweitwohnung.
Die, in der 47. Allgemeinverfügung erlassenen Einschränkungen sind im Falle einer Kontrolle die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Homepage des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abrufbar.
