Notfallreform im Rettungsdienst MV
Kooperation der Rettungsleitstellen mit der KV für die Notfallnummern 112 und 116117
Im Zuge der Landtagsdebatte betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass es weitere innovative Ansätze brauche, um den Rettungsdienst insbesondere in dünnbesiedelten Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. „Wir sind darauf bereits gut vorbereitet und dem Bund ein Stück voraus“, sagte Drese. Die Ministerin verwies dabei auf zwei wesentliche Pläne der Notfallreform auf Bundesebene: die Integrierten Notfallzentren als Kooperationen von Krankenhausnotaufnahme und Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie die Kooperation der Rettungsleitstellen mit der KV für die Notfallnummern 112 und 116117.
„Genau diese beiden Vorhaben haben wir in unserem Land bereits auf freiwilliger Basis modellhaft erprobt und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, sagte Drese. Insofern begrüßen wir diese Kernpunkte der Reform ausdrücklich und freuen uns, dass uns eine bundesweite Umsetzung bevorsteht“, unterstrich sie. „Angesichts der zunehmenden Personalknappheit und unserer alternden Gesellschaft müssen wir dafür Sorge tragen, dass Notfälle frühzeitig von Nicht-Notfällen unterschieden werden können und wir Patientenströme besser lenken“, so die Ministerin. Das Land räume diesem Thema deshalb eine ausgesprochen hohe Priorität ein. Drese betonte, die Landesregierung habe sich im Anhörungsverfahren zum ersten Gesetzesentwurf und im Bundesratsverfahren zudem dafür eingesetzt, wo möglich immer bestehende Strukturen zu nutzen, statt neue zu schaffen. So sei es beispielsweise sinnvoll, die gute, vorhandene Notdienststruktur der Apotheken weiter zu nutzen und keine zusätzlichen Apothekenstandorte in Integrierten Notfallzentren einzurichten.
Drese: „Ebenso wollen wir, dass die Patientinnen und Patienten in Akutsituationen möglichst abschließend versorgt werden können und sie nach einem abendlichen Besuch des Notdienstes nicht am nächsten Morgen noch die Hausarztpraxis aufsuchen müssen, um eine Krankschreibung oder ein Rezept ausgestellt zu bekommen. Davon profitieren Patienten und Arztpraxen gleichermaßen.“ Die Ministerin kündigte abschließend an, sich für eine Änderung der Rolle des Rettungsdienstes innerhalb des SGB V hinein in die Position eines Versorgers einzusetzen. „Das ist notwendig, damit Behandlungsleistungen auskömmlich von den Krankenkassen finanziert und Fehlanreize eines vermeidbaren Transportes behoben werden können“, so Drese.