
Urlaubszeit ist für viele Menschen die schönste Zeit und das soll auch für Menschen mit Behinderungen gelten. Und so hat sich Mecklenburg-Vorpommern den „barrierefreie Urlaub" auf die Tourismusfahnen geschrieben. Vorreiter war hier bereits 2009 die Insel Usedom und die Ostseeküste.
Die insgesamt 58 Kur- und Erholungsorte von Mecklenburg-Vorpommern hatten sich explizit mit den Möglichkeiten des barrierefreien Tourismus beschäftig. Mit Hilfe bereits vorhandener leistungsfähiger Strukturen konnten durch barrierefreie Angebote neue touristische Zielgruppen gewonnen werden. Diese Zielgruppen wachsen seit vielen Jahren beständig. Neben Menschen mit Behinderungen müssen auch ältere Menschen häufig mit körperlichen Einschränkungen zurechtkommen. Trotzdem wollen sie reisen und sich außerhalb der eigenen vier Wände im Urlaub erholen. Der Urlauberanteil der über 60-Jährigen hat sich seit den ersten touristischen Erhebungen verdoppelt.
Mit vorerst ca. 1.600 barrierefreie Betten, so auch in zahlreichen Ferienwohnungen an der Ostsee, startete Mecklenburg-Vorpommern in das Erfolgsmodell, doch dieses Angebot war aufgrund der großen Nachfrage längst nicht ausreichend. "Im Grunde müssen alle Angebote, die zu einem erholsamen Urlaub gehören, für Menschen mit Handicap nutzbar sein", so die Tourismusexperten. Die Insel Usedom zeigte in diesem Punkt Flagge, weil hier bereits seit Jahren auch Strandbesuch und Baden in der Ostsee für Rollstuhlfahrer möglich sind. Viele dieser Maßnahmen zur Barrierefreiheit kommen auch Familien zugute.
Damit die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen entsprechend Berücksichtigung finden, gehört ein Mitglied des Integrationsförderrates fest zum Beirat für Kur- und Erholungsorte. Dieser Beirat bereitet Entscheidungen des Ministeriums für Soziales und Gesundheit im Zusammenhang mit der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten vor.
Von Januar bis November 2022 wurden für Mecklenburg-Vorpommern vom Statistischen Amt über sieben Millionen Ankünfte (+34,6 Prozent) und rund 30,6 Millionen Übernachtungen ausgewiesen. „Das sind 19,5 Prozent mehr Übernachtungen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Übernachtungen im Land nehmen vor allem in den warmen Monaten zu. Die Nebensaison muss weiter gestärkt werden. Es macht sich auch bemerkbar, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen und somit weniger in einen Urlaub investieren. Daher ist es wichtig, mit neuen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Angeboten die Urlauber ins Land zu locken. Wir brauchen auch eine attraktive Infrastruktur“, so Meyer weiter.
Als ein Beispiel nannte Minister Reinhard Meyer den fast fertiggestellten Skywalk „Königsweg“ auf der Insel Rügen. „Auf dem schwebenden Rundweg wird die einmalige Aussicht vom Königsstuhl weiter ermöglicht und vor allem auch erlebbar gemacht. Das sind Anziehungspunkte, die das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern weiter aufwerten werden“, betonte Tourismusminister Reinhard Meyer weiter. „Der weitere Ausbau des Qualitätstourismus hat große Bedeutung, genauso wie die Schaffung nachhaltiger touristischer Angebote und Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist die Grundlage für die Steigerung der Wertschöpfung und für die zukünftige touristische Entwicklung des Landes. Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und unterstützt, um die Herausforderungen bestmöglich gemeinsam zu lösen und die Krisen zu überwinden“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend.
Um weitere Alleinstellungsmerkmale bemühen sich aktuell zahlreiche Gemeinden in Mecklenburg-Vorpomemrn. Die Gemeinde Kummerow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält den Namenszusatz "Seegemeinde". Den entsprechenden Verleihungsbescheid hat Innenminister Christian Pegel dem Bürgermeister der Gemeinde André Ebeling zugesandt. "Ich freue mich sehr, der Gemeinde den Namenszusatz verleihen zu dürfen. Damit hat sie ein Alleinstellungsmerkmal und kann ihr Ziel, den ruhigen Tourismus weiterzuentwickeln, angehen", so Pegel. Der Ortsname Kummerow ist in Deutschland mehrfach vergeben, dadurch besteht eine Verwechslungsgefahr mit den anderen Orten bzw. Ortsteilen. Auch aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung per Mehrheitsbeschluss den Antrag auf einen Namenszusatz gestellt. "Die angestrebte Weiterentwicklung des ruhigen Tourismus bietet sich durch die Verknüpfung zu dem gleichnamigen See an. Darüber hinaus bietet der Namenszusatz eine weitere verstärkte Identifikationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger des Ortes", sagt der Minister weiter.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die eine dem Gemeindenamen vorangestellte kommunalverfassungsrechtliche Be-zeichnung verliehen bekommen haben. So darf Neubrandenburg seit 2019 die Bezeichnung "Vier-Tore-Stadt" führen, Teterow ist seit 2017 "Bergringstadt", Gnoien kann sich "Warbelstadt" nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz "Universitätsstadt" (2016), Ueckermünde die Bezeichnung "Seebad" (2013), Neustre-litz ist seit 2013 "Residenzstadt", die Stadt Neukalen "Peenestadt" (2012), die Stadt Malchow darf sich "Inselstadt" nennen (2011), die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz "Schliemanngemeinde" (2010), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 "Bernsteinstadt" und Woldegk ist seit 2008 die "Windmühlenstadt". Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als "Ostseebad" bekannt und Güstrow seit 2006 "Barlachstadt".