Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht sich im Bundesrat für einen Entwurf zur Elementarschädenpflichtversicherung aus.
Mecklenburg-Vorpommern ist im Bundesrat dem Antrag des Saarlands für eine „Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“ beigetreten. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Der Grund ist simpel wie solidarisch zugleich: Die Bilder der Hochwassergeschehnisse in diesem Jahr aus ganz Deutschland haben sich in den Köpfen festgesetzt. Auch Mecklenburg-Vorpommern hat es getroffen, wenn auch nicht in den Ausmaßen wie in Süddeutschland. Wir müssen feststellen, dass sich derartige Großschadensereignisse häufen und nicht mehr auf einzelne Regionen beschränken. Unsere Pflicht ist es, die Menschen zu schützen. Auch bei Naturkatastrophen sind wir ein geeintes Deutschland. Daher begrüße ich es, dass der Bundesrat mehrheitlich die Bundesregierung erneut dazu aufruft, unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten“, so Justizministerin Bernhardt im Bundesrat.
„Natürlich gehört hierzu das Thema Prävention, damit es gar nicht erst zu den Schäden kommt. Für Mecklenburg-Vorpommern kann ich sagen, dass das Land nach dem Hochwasser 2013 über 100 Mio. Euro in die Sicherheit der Deiche investiert hat. Wir als Bundesländer machen unsere Hausaufgaben. Doch Prävention allein hilft den Betroffenen nicht. Nahezu jedes Gebäude in Deutschland ist mit einer Versicherung geschützt, die aber die Fälle von Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel umfasst. Elementarschäden wie Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck deckt dagegen nur die Elementarversicherung ab. Allein in Mecklenburg-Vorpommern ist nur jedes dritte der versicherten Gebäude dadurch abgesichert. Verheerende Naturkatastrophen machen das schlagartig und schmerzlich deutlich. Betroffene sind auf finanzielle Hilfe aus eigenen Rücklagen, Steuermitteln oder Spenden angewiesen. Deshalb braucht es eine Elementarpflichtversicherung“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Bundesrat.
„Wir brauchen eine verlässliche Grundlage für die Menschen und keine Abhängigkeit von Gummistiefelbesuchen. Argumente gegen eine solche Elementarversicherung seitens des Bundes sind nicht überzeugend. Zum einen befürchtet die Bundesregierung eine zu hohe Belastung privater Haushalte. Wenn die Last auf alle Wohneigentümerinnen und –eigentümer gleich verteilt wird, bleibt die Versicherung bezahlbar. Ein Blick in andere europäische Staaten, wie in der Begründung des Bundesratsinitiative auf Frankreich belegt, dass es eine nahezu hundertprozentige Abdeckung gibt, die bezahlbar ist. In Frankreich zahlen die Menschen einen moderaten zweistelligen Betrag pro Jahr. Diese Komponente der ‚Bezahlbarkeit‘ ist für uns als rot-rote Landesregierung und gerade für mich als linke Ministerin wichtig. Familien oder ältere Menschen müssen sich Hauseigentum leisten können. Deshalb ist es richtig, dass diese Bundesratsinitiative die soziale Verträglichkeit betont. Die Solidarität in Deutschland kann sozial gestaltet werden. Verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken hat bereits die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Argumente entgegengesetzt. Der Bund als Gesetzgeber hat einen Gestaltungsspielraum, den er so nutzen kann und muss, dass die Pflichtversicherung verfassungskonform ist. Im Übrigen sind Pflichtversicherungen dem deutschen Recht nicht wesensfremd, siehe Pflegeversicherung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.