Die individuelle Regelstudienzeit wird auch für das Wintersemester 2021/22 für Studierende in Mecklenburg-Vorpommern um ein Semester verlängert. Das kündigte Wissenschaftsministerin Bettina Martin nach Gesprächen mit den Hochschulleitungen des Landes an. Die Ministerin wird von der Ermächtigung im Landeshochschulgesetz nach § 114 Absatz 4 Gebrauch machen. Eine entsprechende Verordnung werde in Kürze erlassen.
"Die Hochschulen sind im Herbst optimistisch mit Präsenzunterricht in das Wintersemester gestartet. Leider hat sich das Pandemiegeschehen so entwickelt, dass es nun doch zu erheblichen pandemiebedingten Einschränkungen während des laufenden Semesters gekommen ist und bereits seit einiger Zeit wieder vermehrt digitale Lehre in Distanz stattfinden muss. Diese Umstellung erfordert sehr viel Flexibilität, die die Hochschulen zusammen mit den Studierenden sehr gut meistern. Ich danke sowohl den Lehrenden als auch den Studierenden für ihre enormen Leistungen, unter diesen erschwerten Bedingungen ein qualitätsvolles Studium zu ermöglichen und zu absolvieren. Obwohl die digitale Lehre auch Vorteile bietet, deren Ausbau die Landesregierung auch für die Zeit nach der Pandemie finanziell stark unterstützt, dürfen die die Herausforderungen dieser Form des Studierens nicht unterschätzt werden", sagte Bettina Martin. "Für viele Studierende wird sich eine längere Studienzeit als Folge der pandemiebedingten Anpassungen wohl nicht vermeiden lassen. Wir wollen ihnen mit der Verlängerung der Regelstudienzeit mehr Planungssicherheit geben", so die Ministerin.
