Kein Besuch in der Mecklenburgische Seenplatte
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat am 2. April 2020 ergänzend zum bereits bestehenden Kontaktverbot besondere Regeln für die Osterfeiertage in Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt.
Zwar muss niemand auf seinen Oster-Spaziergang in diesem Jahr verzichten, dieser sollte aber möglichst in der eigenen Umgebung stattfinden, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Besuche, wenn unbedingt nötig, seien auf die Kernfamilie - Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern - zu beschränken.
Auf tagestouristische Ausflüge, zum Beispiel auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste oder an die Mecklenburgische Seenplatte muss verzichtet werden.
Touristische Reisen aus den anderen Bundesländern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tagesausflüge.
Diese Regelungen gelten bis einschließlich 19. April 2020.
