Sanierungsstau an Schulen: Wie Kommunen in der Müritzregion reagieren können
Viele Schulgebäude müssen saniert werden, weil Dächer undicht sind, Sanitäranlagen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen oder barrierefreie Zugänge fehlen. Für die Kommunen in der Müritzregion bedeutet das einen hohen Planungsaufwand. Sie müssen die Finanzierung sichern und zugleich dafür sorgen, dass der Unterricht während der Bauphase möglichst reibungslos weiterlaufen kann. Dafür sind geeignete Übergangslösungen erforderlich, falls Klassenräume vorübergehend nicht nutzbar sind.
Wie groß ist der Sanierungsbedarf an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Sanierungsbedarf unterscheidet sich von Schule zu Schule. Während an einem Standort das Dach erneuert werden muss, fehlen andernorts barrierefreie Zugänge oder zusätzliche Unterrichtsräume. Eine landesweite Zahl bildet diese Unterschiede nur bedingt ab. Dennoch verdeutlichen die geplanten Investitionen den Umfang der Aufgabe: Mecklenburg-Vorpommern und seine Kommunen wollen bis 2027 über das Konjunkturprogramm Schulbau mindestens 400 Millionen Euro für Neubau und Sanierung einsetzen.
Rund eine Milliarde Euro an Fördermitteln ist seit 2016 nach Angaben der Landesregierung in mehr als 500 Schulbauvorhaben geflossen. Trotzdem bleibt offen, in welchem Umfang die einzelnen Kommunen ihren Sanierungsbedarf bereits abdecken konnten. Zwischen Förderzusage und fertigem Gebäude liegen oft mehrere Jahre. Schulträger müssen Bauvorhaben vorbereiten, die Finanzierung sichern und notwendige Genehmigungen einholen. Gleichzeitig konkurrieren unterschiedliche Maßnahmen um begrenzte Haushaltsmittel und Planungskapazitäten.
Ob die Investitionen den Sanierungsbedarf tatsächlich verringern, zeigt sich erst nach Abschluss der Bauarbeiten. Förderzusagen sind ein wichtiger Schritt, ersetzen aber weder die bauliche Umsetzung noch die anschließende Nutzbarkeit der Räume.
Welche Förderprogramme stehen Kommunen zur Verfügung?
Für die Finanzierung von Schulbauprojekten stehen in Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Welche davon genutzt werden können, hängt unter anderem von der finanziellen Situation des Schulträgers und der Art des Vorhabens ab.
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Konjunkturprogramm Schulbau: Das Land und die Kommunen stellen von 2024 bis 2027 jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr bereit. Voraussetzung ist, dass die Fördermittelempfänger mindestens ebenso viel eigenes Geld beisteuern. So entsteht ein Fördervolumen von mindestens 400 Millionen Euro.
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Kommunalinvestitionsförderung Schulen: Finanzschwache Kommunen können über dieses Instrument Unterstützung für die Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von Schulgebäuden erhalten. Welche Kosten übernommen werden, hängt von den jeweiligen Fördervoraussetzungen ab.
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MV-Plan 2035: Weitere 600 Millionen Euro aus Bundesmitteln sind für die Bildungsinfrastruktur vorgesehen. Entscheidend ist, wann die Mittel abrufbar sind und wie sie nach den geltenden Regeln auf die Kommunen verteilt werden.
Die Landesregierung erläutert das Konjunkturprogramm Schulbau in einer Mitteilung. Für jedes Vorhaben gelten konkrete Förderbedingungen. Vor der weiteren Planung sollten Kommunen deshalb klären, welche Kosten anerkannt werden, welche Eigenmittel erforderlich sind und ob sich das Projekt innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens umsetzen lässt.
Was bedeutet das konkret für die Müritzregion?
Welche Schulbauprojekte in der Müritzregion vorgesehen sind, zeigt unter anderem die amtliche Schulbauliste des Landes. Für Waren (Müritz) nennt sie mehrere Vorhaben: die Restsanierung samt Außenanlagen an der Grundschule „Am Papenberg“ und die barrierefreie Schulhofgestaltung an der Regionalen Schule „Friedrich Dethloff“. Auch die Grundschule „Käthe Kollwitz“ und die Regionale Schule Waren/West werden aufgeführt. Die Einträge dokumentieren geplante oder gelistete Investitionen, geben aber keinen verlässlichen Aufschluss über den aktuellen Stand der einzelnen Bauarbeiten.
Die aufgeführten Vorhaben zeigen, dass unterschiedliche Gebäudeteile und Außenanlagen betroffen sein können. Welche Auswirkungen die einzelnen Maßnahmen auf den Schulbetrieb haben, hängt vom konkreten Bauumfang und dem jeweiligen Zeitplan ab.
Warum Sanierungsphasen organisatorisch zur Herausforderung werden
Auch bei gesicherter Finanzierung kann eine Schulsanierung den Unterricht einschränken. Werden Leitungen erneuert oder Gebäudeteile umgebaut, stehen einzelne Räume zeitweise nicht zur Verfügung. Da sich nicht alle Arbeiten in den Ferien erledigen lassen, müssen Schulträger den Bauablauf mit dem Schulbetrieb abstimmen und frühzeitig klären, welche Flächen wann ausfallen.
Ein vorübergehender Wechsel an einen anderen Standort kommt nur infrage, wenn dort genügend geeignete Räume vorhanden und die Wege für die Schülerinnen und Schüler zumutbar sind. Reichen die Kapazitäten am bisherigen Standort nicht aus, werden zusätzliche Unterrichtsräume benötigt.
Modulare Gebäude als Überbrückung während Bau- und Sanierungsphasen
Fehlen geeignete Ausweichräume, können modular errichtete Gebäude den Unterricht während einer Sanierung ermöglichen. Solche Schulgebäude in Modulbauweise lassen sich je nach Bedarf mieten oder kaufen. Welche Lösung infrage kommt, hängt vor allem davon ab, wie viele Räume benötigt werden und wie lange sie zur Verfügung stehen müssen.
Für eine zeitlich begrenzte Sanierung kann die Miete wirtschaftlich sein. Wird zusätzlicher Raum dauerhaft benötigt, sollte auch ein Kauf geprüft werden. In die Kalkulation gehören neben der Nutzungsdauer die Grundstückseignung sowie die Kosten für Erschließung, Anschlüsse und Rückbau. Die Entscheidung sollte mit der langfristigen Schulentwicklungs- und Standortplanung abgestimmt werden.
Worauf Schulträger bei der Planung achten sollten
Am Anfang steht eine genaue Bestandsaufnahme. Schulträger müssen ermitteln, wie viele Räume während der Bauarbeiten nicht zur Verfügung stehen, welche Anforderungen diese erfüllen müssen und wie lange Ersatzflächen benötigt werden. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen an Fachräume von denen gewöhnlicher Klassenräume. Auch die Zugänglichkeit und Nutzung des Schulhofs während der Bauphase sollte berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage lässt sich ein Raumkonzept entwickeln, das den tatsächlichen Bedarf des Schulbetriebs abdeckt.
Nicht jede freie Fläche eignet sich für ein temporäres Schulgebäude. Schulträger müssen prüfen, ob die Erschließung gesichert ist, sichere Wege und eine verlässliche Aufsicht gewährleistet werden können und die Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit erfüllt sind. Je nach Vorhaben sind zudem Genehmigungen erforderlich. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden hilft, Verzögerungen bei Lieferung und Inbetriebnahme zu vermeiden.
Für die Finanzierung temporärer Schulräume gelten möglicherweise andere Voraussetzungen als für die eigentliche Sanierung. Eine Förderzusage für das Bauvorhaben schließt nicht automatisch die Kosten einer Übergangslösung ein. Schulträger sollten deshalb prüfen, welche Ausgaben das jeweilige Programm anerkennt. Ein Vergleich von Raumbedarf, Bauzeit und Kosten hilft, geeignete Alternativen zu ermitteln.
Schulsanierungen für die Zukunft der Schüler
Bessere Lernbedingungen entstehen, wenn Sanierungsprojekte nicht nur finanziell gesichert, sondern auch organisatorisch gut vorbereitet werden. Für Kommunen in der Müritzregion bedeutet das, Bauvorhaben realistisch zu planen und rechtzeitig geeignete Unterrichtsräume für die Bauzeit bereitzustellen. So lassen sich die Sanierung der Schulgebäude und ein möglichst störungsfreier Schulalltag besser miteinander vereinbaren.