Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV
Änderung im SOG Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag hat gestern dem Änderungsgesetz zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Dieser Gesetzentwurf wurde notwendig, aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu einigen Bestimmungen des seit 2020 gültigen SOG MV vom 1. Februar dieses Jahres. Innenminister Christian Pegel zu den Änderungen:
„Ich danke dem Landtag für die Zustimmung- So halten wir die vom Gericht aufgegebenen Frist ein, die Gesetzesänderung bis zum Jahresende umzusetzen. Und unsere Landespolizei behält wichtige Befugnisse unter anderem zur Terrorabwehr. Ich bedanke mich auch ganz ausdrücklich für die intensiven Debatten im Ausschuss. Ich weise noch mal darauf hin, dass der Polizei keine neuen Befugnisse gegeben, sondern lediglich bestehende an die Anforderung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Maßgeblich wurden beispielsweise die Eingriffsschwellen für die Befugnisse zum Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung oder Überwachung der Telekommunikation, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und gezielten Kontrolle wie auch Rasterfahndung erhöht. Ausgeweitet wurden darüber hinaus die Regelungen zum Kernbereichsschutz, um verdeckt Ermittelnden klarere Vorgaben zur Verfügung zu stellen.“
Einzige Neuerung, die nicht vom Bundesverfassungsgericht auferlegt wurde, sei eine erweiterte Befugnis für den Landesbeauftragten für Datenschutz. Die Gesetzesänderung wurde genutzt, um die entsprechenden Befugnisse zu aktualisieren und an Forderungen der Europäischen Kommission gegenüber der Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Bundesregierung anzupassen.
SOG-Evaluierung wird eingeleitet
Dieses Gesetz sei aber lediglich der erste Aufschlag. Im kommenden Jahr werde, wie im Koalitionsvertrag vereinbart und auch im Gesetz ausdrücklich bereits 2020 vorgegeben, das bestehende Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes evaluiert und im Anschluss eine große Novelle angestoßen. „Den Grundstein dafür werden wir bereits zeitnah legen, indem wir den entsprechenden Arbeitskreis bilden. Das künftige Gesetz soll unter anderem anwenderfreundlicher sein und so beispielweise mehr Verständlichkeit für die Regelungen zum Datenschutz bringen, sich aber auch mit der Wirksamkeit und den Auswirkungen der 2020 in Kraft getretenen, damals neu eingeführten Polizeibefugnisse im Rahmen beispielsweise der Terrorabwehr beschäftigen und für diese die im Gesetz ausdrücklich bereits 2020 vorgegebene Überprüfung umsetzen.“