In den Finanzämtern Mecklenburg-Vorpommern hat die Bearbeitung vorliegender Erklärungen für die Einkommensteuer 2023 begonnen.
Bundesweit können die Finanzämter meist nicht vor Mitte März mit der Veranlagung, also der Prüfung der Steuererklärungen starten. Das liegt daran, dass zum Jahresbeginn aktuelle Steuerrechtsänderungen in die Computersoftware der Behörden eingespeist werden. Hinzu kommt, dass Institutionen wie z.B. Versicherungsanstalten oder Arbeitgeber, die steuerrelevante Daten an die Finanzämter übermitteln müssen, dafür bis Ende Februar Zeit haben.
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen erfolgt automationsgestützt und grundsätzlich nach Eingang im Finanzamt.
Wer verpflichtet ist, für 2023 eine Einkommensteuererklärung abzugeben, und nicht steuerlich beraten sind, muss diese bis zum 02.09.2024 beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Es wird grundsätzlich empfohlen, die Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die Steuerverwaltung stellt für die Übermittlung von Erklärungen und sonstigen Mitteilungen an das jeweilige Finanzamt kostenfrei „ELSTER – Ihr Online Finanzamt“ unter www.elster.de zur Verfügung. Der Vorteil der elektronischen Übermittlung? Sie gewährleistet eine korrekte und vollständige Abgabe und eine Plausibilitätsprüfung, die die Bearbeitung der Erklärung in den Finanzämtern beschleunigt und Rückfragen des Finanzamtes vermeiden kann.
Für Rentnerinnen und Rentner gibt es spezielle Angebote der einfachen Erklärungsabgabe. Neben einfach ELSTER, der einfachen elektronischen Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten- oder Pensionsansprüchen, kann auch die vereinfachte Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner genutzt werden. Weitere Informationen stellt die Steuerverwaltung auf dem Steuerportal M-V unter www.steu-erportal-mv.de zur Verfügung.