Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B192 dauert noch bis Herbst 2020
Das „Tempo 30“ langsamer ist, ist auch schon in der Umsetzung spürbar. „In Abstimmung mit den zuständigen Behörden werden nunmehr folgende Arbeitsschritte erforderlich bzw. müssen folgende Rahmenbedingungen beachtet werden“, informierte die Warener Stadtverwaltung gestern. Und das kann gute drei Monate in Anspruch nehmen.
Die Stadt Waren (Müritz) als zuständige Verkehrsbehörde muss eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Einrichtung der geänderten Temporegelung auf der Ortsdurchfahrt B 192 erlassen. Auf der Grundlage dieser Anordnung werden dann die erforderlichen Schritte zur Beschilderung und Ampelumstellung eingeleitet. Hierzu wird die Stadtverwaltung weitere Informationen im nächsten Umweltausschuss am 03.08.2020, im Stadtentwicklungsausschuss am 11.08.2020 und im Hauptausschuss am 13.08.2020 vorstellen.
Nach Einschätzung des Straßenbauamtes Neustrelitz wird die Umsetzung der neuen Temporegelung auf der Ortsdurchfahrt B 192 aus heutiger Sicht noch mindestens ein viertel Jahr in Anspruch nehmen, da u.a. die gesamte Ampelumschaltung auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahren erfolgt und letztendlich von einer Fachfirma umgesetzt wird. Hierfür zuständig ist das Straßenbauamt Neustrelitz.
