Nach seiner Wiederwahl als Beigeordneter mit Funktion des 2. Stellv. Landrates im Landkreis Mecklenburgischen Seenplatte auf dem Kreistag im Juli wurde Thomas Müller am 27.09.2023 die Ernennungsurkunde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit ausgehändigt.
Beigeordnete werden gemäß § 14 Absätze 1 und 2 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für sieben Jahre in das Beamtenverhältnis auf Zeit ernannt. Mit Ablauf der Wahlperiode endet das Beamtenverhältnis. Der Stellvertreter vertritt den Landrat im Falle seiner Verhinderung und verfügt dabei über alle Kompetenzen. Er nimmt außerdem repräsentative Aufgaben sowie dienstlichen Termine wahr.
Thomas Müller wurde am 03.11.2015 erstmals zum Beigeordneten ernannt. Wie bisher wurden ihm das Ordnungsamt, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sowie der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Dezernates IV übertragen.