Medien-Info: Start der bundesweiten Tarifrunde für den kommunalen Nahverkehr: ver.di übergibt Forderungen in 16 Bundesländern
Mit einer konzertierten Übergabe ihrer Tarifforderungen in allen 16 Bundesländern startet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an diesem Donnerstag (27. November 2025) die Tarifrunde zu den Arbeitsbedingungen im kommunalen Nahverkehr. Betroffen sind bundesweit knapp 150 kommunale Unternehmen in ebenso vielen Städten und Landkreisen sowie in den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Um neu verhandeln zu können, wurden in 15 Bundesländern die Flächentarifverträge über die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gekündigt, zudem die Haustarifverträge der Hamburger Hochbahn und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH). In Brandenburg, Thüringen und dem Saarland werden zusätzlich die Löhne und Gehälter der Beschäftigten verhandelt.
„Attraktive Arbeitsbedingungen sind ein Schlüsselthema für den ÖPNV“, erklärte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle am Donnerstag: „Nur mit guter Arbeit in den Betrieben lassen sich die Fachkräfte finden und halten, die wir für einen funktionierenden Nahverkehr dringend brauchen.“ Verlässliche Busse und Bahnen seien ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Doch die massive Fluktuation in vielen Betrieben zeige die Probleme auf: ungünstige Arbeitszeiten, Schichtdienste, kurze Pausen, zu geringe Zuschläge. „Uns geht es in dieser Tarifrunde darum, die Belastungen zu mindern oder fair auszugleichen. Damit sich wieder motivierte Menschen finden, die auch in Zukunft Nahverkehr planen, disponieren und die Fahrzeuge fahren und reparieren wollen.“
Da sich die Tarifverträge an vielen Stellen unterscheiden, hat die Gewerkschaft im Austausch mit den Beschäftigten jeweils angepasste Forderungen entwickelt. Zu den Kernforderungen an die Arbeitgeberseite gehören dabei in mehreren Bundesländern: Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Verkürzung der Schichtzeiten, Verlängerung der Ruhezeiten und Erhöhung von Zuschlägen für Arbeit in der Nacht und am Wochenende.
Der größte Teil der kommunalen ÖPNV-Unternehmen fällt unter die Tarifverträge Nahverkehr (TV-N), die jeweils landesweit gelten und die ver.di in den Bundesländern (außer Hamburg) mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) verhandelt. Die Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen und Entlohnung. Dabei ist die Entgeltentwicklung in acht dieser TV-N bereits unmittelbar an den TVöD gekoppelt (Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt); in den übrigen Ländern gibt es eigenständige TV-N-Entgelttarifverträge mit teils unterschiedlichen Laufzeiten.
Die Laufzeiten der aktuell zu verhandelnden Manteltarifverträge, in denen die Arbeitsbedingungen geregelt sind, wurden synchronisiert, weshalb alle Mantel-TV-N gleichzeitig kündbar und verhandelbar sind. Die konkreten Forderungen legen die jeweiligen Tarifkommissionen für jeden Landestarifvertrag eigenständig fest.
Aktuelle Informationen über die laufende Tarifrunde finden Sie unter diesem Link: https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/tarifbereiche/schienen-und-strassenverkehr/++co++e846e92a-fdc8-11ef-93bd-4f68d97bfe09