
Die Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock beteiligten sich am Karfreitag sowie in der Nacht zu Samstag, dem 08.04.2023, erstmalig an der bundesweiten Verkehrsüberwachungs-aktion "Carfriday". Am traditionellen Saisonstart für Auto-, Tuning- und Rennsportbegeisterte waren bei den präsidiumsweiten Kontrollen unter dem Motto "Rot für Raser, Poser und illegales Tuning" Veränderungen an Autos und Motorrädern, Geschwindigkeitsverstöße und sogenanntes Posing im Fokus der Polizei.
Raser, Poser und Tuner nutzten in der Vergangenheit immer wieder den gesetzlichen Karfreitag-Feiertag, um mit zum Teil illegal umgebauten Autos Rennen zu fahren und sich entsprechend in Szene zu setzen. Die illegale Raserszene ist vor allem durch ihr rücksichtloses und gefährliches Verhalten in den letzten Jahren auch immer mehr in den Fokus der Polizei in MV gerückt. Vor allem verbotene Kraftfahrzeug- und Beschleunigungsrennen haben bereits zu mehreren Schwerverletzten und Toten geführt. Die Zahl der festgestellten verbotenen Kraftfahrzeugrennen steigt seit Jahren auch in MV stetig an. Während im Jahr 2018 insgesamt nur neun Strafanzeigen polizeilich aufgenommen wurden, waren es im Jahr 2021 bereits 65. Im vergangenen Jahr wurden 103 verbotene Kraftfahrzeugrennen polizeilich bekannt. Vielen Neubrandenburgern dürfte in diesem Zusammenhang noch ein Verkehrsunfall aus dem Jahr 2017 in Erinnerung geblieben sein, bei dem ein 33-jähriger Fußgänger nach einem Zusammenstoß mit einem VW Passat in der Demminer Straße so schwer verletzt wurde, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.
Der damals 20-Jahre alte Unfallverursacher erhielt 18 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung (zwei Jahre) ausgesetzt wurden. Zudem musste er 1.000 Euro Geldstrafe an die Ortsverkehrswacht Neubrandenburg zahlen. Im Prozess vor dem Landgericht Neubrandenburg schilderte der Unfallverursacher den Unfallhergang. Er lieh sich ein 270 PS starkes Auto und traf sich mit der Tuningszene an einer Tankstelle im Norden Neubrandenburgs. Dort habe er einen getunten Golf gesehen und später an einer Ampel Gas gegeben. Laut Gutachten der DEKRA war er mit 83 bis 107 Km/h unterwegs. Erlaubt waren 60 Km/h.
Die erfreuliche Bilanz: Solche oder ähnliche Unfälle ereigneten sich heute zum Glück nicht. Im Rahmen der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen waren im Zeitraum von Freitagmittag bis Samstagfrüh zahlreiche Streifenteams im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg unterwegs. So konnte in der Hansestadt Stralsund ein größeres Treffen der Tuningszene mit in der Spitze bis zu 200 Fahrzeugen auf dem Parkplatz des Stralsunder Strelaparks festgestellt werden. Aus Sicht der Polizei lief das Treffen der Fan-Szene friedlich ab. Gleichwohl legten die eingesetzten Polizeikräften ein Augenmerk auf mögliche Verkehrsverstöße. Im Zuge von stationären und mobilen Kontrollstellen innerhalb des Stadtgebietes stellten die Beamten mehrere Verkehrsverstöße fest. So war bei acht Fahrzeugen aufgrund entsprechender An- und Umbauten die Betriebserlaubnis erloschen. In einem Fall wurde ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Abgabenordnung eingeleitet. Hier lag der Verdacht vor, dass die Abgasanlage des Fahrzeugs nicht den Vorschriften entsprach. Zwei Fahrzeuge wurden aufgrund baulicher Mängel sichergestellt. Darüber hinaus waren zwei Verkehrsteil-nehmer zu schnell unterwegs. Gegen alle betroffenen Fahrzeugführer bzw. -halter wurden entsprechende Ordnungswidrigkeiten (10) eingeleitet und Mängelberichte (8) gefertigt.
Im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Bereich der Hauptzufahrten von Neubrandenburg stellten die eingesetzten Polizeibeamten insgesamt 44 Temposünder fest. Dreizehn Verkehrsteilnehmer werden aufgrund ihrer überhöhten Geschwindigkeit mit einem Bußgeld rechnen müssen. Sieben Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, zudem war bei insgesamt elf Fahrzeugen die Betriebserlaubnis erloschen. Die Beamten stellten dar-über hinaus 16 Mängelberichte aus und leiteten zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz (Auffinden eines Schlagrings) sowie Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Polizei konstatiert am Ende ihres Einsatzes jedoch auch, dass sich die allermeisten Autofahrer am Karfreitag regelkonform verhielten.