
Einen weiteren Verkehrsunfall gab es am gestrigen Sonntag gegen 23:00 Uhr auf der Bundesstraße 108 auf Höhe der Einmündung nach Klocksin. Bei dem Verkehrsunfall wurde eine Person leicht verletzt. Ein 29-jähriger georgischer PKW- Fahrer befuhr die B 108 aus Richtung Waren kommend in Richtung Teterow. Auf Höhe der Einmündung nach Klocksin verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern und kam nach links von der Fahrbahn ab. Dort durchfuhr er einen Straßengraben und kam auf einem Privatgrundstück zum Stehen. Anschließend versuchte er mit seinem Fahrzeug durch eine Hecke des Grundstückes zu flüchten. Dabei fuhr er sich jedoch fest. Bei dem Verkehrsunfall verletzte sich der Fahrzeugführer leicht. Es ist ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 1.500 Euro entstanden.
Beim Eintreffen der Polizeibeamten am Unfallort versuchte der Fahrzeugführer mit einem Wagenheber sein Fahrzeug wieder zu befreien. Bei der folgenden Unfallaufnahme konnte bei dem Mann deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Da er zudem den Anweisungen der Beamten nicht Folge leisten wollte, musste er gefesselt werden. Ein zum späteren Zeitpunkt durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte die Vermutung der Beamten. Dieser Test ergab einen Wert von 1,88 Promille. Zudem konnten bei dem Fahrzeugführer Anzeichen für einen Konsum von Betäubungsmittel festgestellt werden. Ein entsprechender Geruch konnte im Fahrzeug des Georgiers ebenfalls wahrgenommen werden. Zur Beweissicherung wurde bei ihm eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Auf Grund seiner leichten Verletzungen bei dem Verkehrsunfall, verbleibt der Fahrzeugführer über Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus.
Weiterhin stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen kann und das von ihm geführte Fahrzeug nicht pflichtversichert ist. Es wurden Anzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz sowie gegen die Abgabenordnung gefertigt.