Volksinitiative zur Grundsteuer
Volksinitiative „Grundsteuergerechtigkeit in Mecklenburg-Vorpommern“
Derzeit mehren sich die Meldungen aus allen Teilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dass die Umsetzung der Grundsteuerreform allgemein bzw. systemisch dazu führt, dass ab 2025 eine Verschiebung der Grundsteuerbelastung von Gewerbe zu Wohnen in MV erfolgt.
Somit werden die meisten Einwohner, ob als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, über die Wohnnebenkosten höher belastet, während die meisten Mieter oder Eigentümer von Gewerbeimmobilien sogar entlastet werden. So ist auch von einer Vervierfachung der Grundsteuer bei Wohnen zu lesen. Beispielsweise werden so aus 400 Euro Grundsteuer pro Jahr 1600 Euro oder aus 33 Euro pro Monat dann 133 Euro.
Weiterhin ist festzustellen, die höchstrichterlich angestoßene Grundsteuerreform sollte zu einer immobilienwertgerechten Grundsteuer für Wohnen und Gewerbe führen. Grundsteuermindereinnahmen bei Gewerbe führen zwangsläufig zur Erhöhung der Hebesetze für Wohnimmobilien, damit am Ende die Gemeinde das gleiche Grundsteueraufkommen hat. Damit müssen sich sogleich die neu gewählten Stadt- und Gemeindevertreter im Herbst 2024 beschäftigen.
Die seit der Grundsteuerreform öffentlich diskutierten Befürchtungen, dass es für Mieter und Eigentümer von Wohnraum teurer wird, bewahrheiten sich in Mecklenburg-Vorpommern. Nach bisher stark gestiegenen Neben-, Heiz- und Energiekosten, erhöhen sich die Warmmieten ein weiteres Mal.
Anders als z. B. in Berlin, in Sachsen oder dem Saarland, wo man den oben beschriebenen Missstand frühzeitig erkannte und handelte, ist kein klares Signal der Landesregierung zur Abhilfe des Missstandes und gegen die Höherbelastung der Einwohner zu erkennen.
Deshalb haben sich kommunale Vertreter aus dem ganzen Land zusammengetan und wenden sich mittels einer Volksinitiative „Grundsteuergerechtigkeit in Mecklenburg-Vorpommern“ wie folgt an den Landtag MV und die Landesregierung:
„Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, sich umgehend den Bundesländern Berlin und Saarland anzuschließen und bei der Grundsteuer unterschiedliche Messzahlen für Gewerbe und Wohnen einzuführen oder anderweitig für einen regionalen Ausgleich bei der Verschiebung der Belastungen zum Nachteil von Wohnungsmietern und Wohnungseigentümern ab dem 1. Januar 2025 zu sorgen.“
Vertreter im Sinne des § 2 Abs. 4 VaG M-V, also erklärungsberechtigte Personen, sind Andreas Rösler aus Burg Stargard, Steffen Beckmann aus Schwerin und Robert Schnell aus Neubrandenburg.
Mitinitiatoren und Ansprechpartner vor Ort sind ebenso Michael Kasch aus Putbus, Nico Jahnke aus Strasburg, Matthias Schmitus aus Teterow und Burkhard Rohde aus Rostock.
In der kommenden Zeit sind nun landesweit fünfzehntausend Unterschriften zu sammeln, damit der Landtag sich direkt mit dem Anliegen der Volksinitiative beschäftigt. Fünfzehntausend Unterschriften stellen eine gewisse Hürde da. Die Initiatoren sind sich aber sicher, dieses Ziel zeitnah zu erreichen, da im Grunde jeder Einwohner von der Grundsteuerreform betroffen ist und nach der Landtagswahlrechtsänderung nun Einwohner ab 16 Jahren unterzeichnen können.
Auf der Webseite www.grundsteuergerechtigkeit-mv.de können Unterschriftenlisten heruntergeladen werden. Auf dieser Webseite wird über den Verlauf der Volksinitiative berichtet, wie dort auch weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.