Warnstreik ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern
Ausfall Schülerverkehr durch Busstreik in der Mecklenburgischen Seenplatte

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) ruft am 20.02. sowie am 21.02.2025 zu weiteren Warnstreiks des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern auf. Die Warnstreiks beginnen am Donnerstag, den 20.02.25, mit dem individuellen Schichtbeginn in den betroffenen Unternehmen und enden mit dem Schichtende am Freitag. Bestreikt wird der ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern an folgenden Tagen:
20. Februar 2025:
- VLP (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH)
- NAHBUS (Nordwestmecklenburg GmbH)
- NVS (Nahverkehr Schwerin GmbH)
21. Februar 2025:
- VLP (Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH)
- NAHBUS (Nordwestmecklenburg GmbH)
- RSAG (Rostocker Straßenbahn AG)
- rebus (Regionalbus Rostock GmbH)
- MVVG (Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH)
- VBG (Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH)
- VVG (Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH)
- VVR (Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH)
- NVS (Nahverkehr Schwerin GmbH)
Ein weiterer Verhandlungstermin ist für den 25.02. um 10.00 Uhr in Rostock geplant.
Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks
Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin. Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind damit entschuldigt.
Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht. Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden. Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule. Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.