POL-HRO: Erneuerung der Änderung der Allgemeinverfügung für den wasserseitigen Bereich um den Buckelwal vor Poel
Zur Erläuterung der Ausnahmeregelung gilt:
Sportbootführer mit Liegeplatz in Kirchdorf dürfen den Kirchsee zum Zwecke des Auslaufens verlassen. Eine Wiedereinfahrt/ Einfahrt in den Kirchsee ist hingegen bis auf Weiteres untersagt.
Die übrigen Bestimmungen der Allgemeinverfügung bleiben unverändert bestehen. Ziel der Maßnahmen ist es, Störungen des Tieres zu minimieren und gleichzeitig Gefahrenlagen auf dem Wasser vorzubeugen.
Die Wasserschutzpolizei wird die Einhaltung der geltenden Regelungen konsequent überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.