
Aufgrund der aktuellen Lage im Landkreis Mecklenburgischen Seenplatte werden die bereits in einigen Gebieten geltenden Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 6 Uhr und die Kontaktbeschränkungen (bei privaten Zusammenkünften nur eine weitere Person je Haushalt) auf weitere Amtsbereiche erweitert. Die 46. Allgemeinverfügung tritt ab dem 14. April 2021 in Kraft und gilt für folgende Gebiete:
- Amt Neustrelitz-Land
Blankensee; Blumenholz; Carpin; Godendorf; Grünow; Hohenzieritz; Klein Vielen; Kratzeburg; Möllenbeck; Userin; Wokuhl-Dabelow
- Amt Malchow
Alt Schwerin; Fünfseen; Göhren-Lebbin; Inselstadt Malchow; Nossentiner Hütte; Penkow; Silz; Walow; Zislow
- Amt Penzliner Land
Stadt Penzlin, Schliemanngemeinde Ankershagen, Kuckssee, Möllenhagen
- Stadt Waren (Müritz)
Dabei liegen die Ämter Malchow und Penzliner-Land sowie die Stadt Waren (Müritz) lediglich knapp über der Inzidenz von 100.
Der stellvertretende Landrat Thomas Müller nimmt dabei wie folgt Stellung: „Die 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in den bezeichneten Gebieten ist auf ein diffuses Infektionsgeschehen zurückzuführen. An der Charakteristik des Infektionsgeschehens hat sich gegenüber der Bewertung, die in der Begründung zur 45. Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 wiedergegeben wurde, nichts geändert. In den Bereichen privates Umfeld, berufliches Umfeld und Gemeinschaftseinrichtungen sind seitdem neue Fälle hinzugekommen. Es mussten bereits Schulkinder in Quarantäne geschickt werden, obwohl die Schulen erst seit letzten Donnerstag nach den Osterferien wieder geöffnet sind.
Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs der Kontaktbeschränkung nach Nr. 3 der Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 auf die oben aufgeführte Stadt und Ämter ist geeignet, erforderlich und angemessen. Besonderheiten in den oben aufgeführten Gebieten derart, dass dort wesentlich andere Verhältnisse herrschen, bestehen nicht. Im Übrigen wird auf die Begründung der 45. Allgemeinverfügung vom 08.04.2021 verwiesen. Hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem diese Allgemeinverfügung als bekannt gegeben gilt und in Kraft tritt, findet § 41 Abs. 4 S. 4 VwVfG M-V Anwendung.
Die Maßnahme ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG. Der Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung.“ Diese Anordnungen müssen auch befolgt werden, wenn sie mit einem Widerspruch angefochten werden. „Seit 5 Tagen liegen die Inzidenzwerte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über einem Wert von 150 und in einigen Amtsbereichen liegt der wöchentliche Wert schon über 250.“, warnt Thomas Müller, Stellvertretender Landrat. Gleichzeitig beobachten wir mit steigenden Inzidenzen auch eine Zunahme der Covid-Patienten in den Krankenhäusern des Landkreises. Es handelt sich bei den Infektionen zu 90 Prozent um die britische Coronavirusmutation, die um ein Vielfaches ansteckender ist.“ so die Einschätzung der aktuellen Lage von Thomas Müller, Stellvertretender Landrat. Mittlerweile sind bei einem Corona-Fall häufig weitere oder alle Mitglieder einer Familie betroffen, heißt es aus dem Gesundheitsamt des Landkreises. Und im Berufsalltag stecken sich teilweise Kolleginnen und Kollegen an, weil Hygienemaßnahmen nicht beachtet werden.
„Auch Menschen, die symptomfrei sind, können ungewollt Freunde, Familienmitglieder oder Mitarbeiter anstecken. Schnelltests sind eine Möglichkeit, um zu erfahren, ob man mit dem Corona-Virus ansteckend ist.“ empfiehlt Dr. Cornelia Ruhnau, Leiterin des Gesundheitsamtes.