Winterreifenwechsel schon im Herbst
"O bis O" - jetzt an sichere Bereifung für die Wintersaison denken
Zwar hat die gerne genutzte Faustformel „Winterreifen von Oktober bis Ostern (O bis O)“ rechtlich keine Bedeutung, aber Fahrzeugnutzer fahren hiermit sehr gut.
Nach einem schönen Sommer zieht der Herbst mit all seinen erschwerten Verkehrsbedingungen durch Deutschland. Bereits im Herbst kann es durch Laub und nächtlichen Bodenfrost auf den Straßen schnell werden. Autofahrer sollten daher den Reifenwechsel nicht auf die lange Bank schieben und rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Wer seine Winterreifen nicht selber aufziehen will, sondern eine Werkstatt dafür beansprucht, sollte auch eine längere Wartezeit für die Terminvergabe einplanen. Zudem ist die richtige Wahl der Winterreifen für eine sichere Fahrt durch den Winter entscheidend.
Zwar gibt es In Deutschland keine grundsätzliche Winterreifenpflicht mit zeitlichen Vorgaben für das Fahren mit Winterreifen, aber laut Straßenverkehrsordnung müssen Winterreifen, bzw. Ganzjahresreifen, aufgezogen sein, wenn es aufgrund der Straßenverhältnisse nötig ist. Die sogenannte situative Winterreifenpflicht (§ 2 (3a) StVO) gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Zudem ist zu beachten, dass seit dem 01. Oktober 2024 Winter- und Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol, ein Berg mit Schneeflocke, tragen müssen, welches seit 01. Januar 2018 für neu hergestellte Reifen vorgeschrieben ist. Winterreifen, die lediglich die M+S-Kennzeichnung tragen, dürfen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr gefahren werden. Die Übergangsfrist für alte Reifen, die vor 2018 hergestellt wurden, ist bereits Ende September 2024 ausgelaufen. Grund für die Anpassung der Winterreifen-Regelung ist die notwendige Sicherheit der Reifen auf glatten und mit Schnee bedeckten Straßen. Reifen mit dem Alpine-Symbol werden in einem genormten Bremstest auf Schnee auf ihre Wintertauglichkeit geprüft. Die M+S-Kennzeichnung auf älteren Reifen bedarf hingegen keiner speziellen Prüfung, da sie nicht rechtlich geschützt ist.
Eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie in Deutschland gibt es auch in Finnland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Auf eine festgelegte Winterreifenpflicht von November bis April setzen Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen und Schweden.
Autofahrer sollten bei Winterreifen auch das Alter und Profiltiefe der Winterreifen regelmäßig überprüft. Unabhängig vom Profil, mit einer empfohlenen Tiefe von vier Millimetern und einer gesetzlichen Vorgabe von 1,6 Millimeter, sollten Winterreifen spätestens nach acht Jahren erneuert werden. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, der riskiert ein Bußgeld von 60 Euro, sowie einen Punkt im Verkehrsregister Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, zum Beispiel aufgrund liegengebliebener Fahrzeuge auf glattem Grund, steigt das Bußgeld auf 80 Euro an. Bei einem Verkehrsunfall im Zusammenhang mit der fehlenden Winterbereifung, erhöht sich die Strafe auf 120 Euro. Zudem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Während der Fahrt auf glatten Straßen gilt: Vorsichtig Fahren, Abstand halten und Geschwindigkeit reduzieren, so kann die Unfallgefahr reduziert werden. Sanftes Bremsen, ein behutsamer Umgang mit dem Gaspedal und der Verzicht auf einen abrupten Spurwechsel verhindern ein Ausbrechen und Rutschen des Wagens. Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Schnee) kann ein Bußgeld von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.
Wer auf der Straße auf Räum- und Streufahrzeuge trifft, sollte davon absehen, diese zu überholen. Vor diesen Fahrzeugen ist die Fahrbahn häufig glatt. Das Überholen ist daher riskant und führt nicht zum erhofften Zeitvorsprung. Wenn möglich sollten Autofahrten bei Schnee und Glätte lieber verschoben werden.