Schüler, die nach der Schule beabsichtigen eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- oder Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2023/2024 beim Amt für Ausbildungsförderung abzufordern. BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden. Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.