Seit heute Nachmittag kontrolliert die Polizei die Landesgrenzen von Mecklenburg-Vorpommern, um den touristischen Reiseverkehr zu unterbinden. Kontrollierte Autofahrer werden nach dem Grund ihrer Reise gefragt. Nur wer seinen Erstwohnsitz im Bundesland hat oder in M-V einer erwerbsmäßigen bzw. selbstständigen Tätigkeit nachgeht, darf weiter reisen. Um weitere soziale Kontakte zu beschränken sieht die Landesverordnung unter anderem auch vor, dass Spielplätze, Kinos, Sportplätze nicht benutzt werden dürfen und Kneipen, Clubs und Bars geschlossen bleiben müssen. Zudem dürfen Gaststätten mit Beschränkungen nur bis 18:00 Uhr Gäste bewirten. Auch das wird durch die Polizei kontrolliert und entsprechend geahndet.