„25 Jahre Stadtpatronat“ Rostock
Feierstunde im Gustav-Adolf-Saal der Rostocker Petrikirche

Vor 25 Jahren, konkret am 22. Mai 2000, unterzeichneten der damalige Rostocker Oberbürgermeister, Arno Pöker, gemeinsam mit seiner Ersten Stellvertreterin, Karina Jens, und dem Landessuperintendenten des damaligen mecklenburgischen Kirchenkreises Rostock, Dr. Matthias Kleiminger, den Vertrag über die Regelung der Patronatsverhältnisse hinsichtlich kirchlicher Gebäude in der Hansestadt. „Dieses gemeinsame Zusammenspiel zur Unterhaltung gesellschaftlich und kirchlich bedeutsamer Gebäuden ist Grund und Anlass, einmal innezuhalten und Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen“, sagt Propst Dirk Fey. Deshalb lade der Ausschuss zur Vergabe des Stadtpatronats am Samstag, dem 24. Mai, um 11 Uhr herzlich zu einer Feierstunde in den Gustav-Adolf-Saal der Rostocker Petrikirche ein. Rückblende: Der damalige Vertragsschluss geschah im Bewusstsein der Bedeutung der örtlichen Kirchen für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Mecklenburg und für die Hansestadt Rostock sowie im Lichte der Widerherstellung der Einheit Deutschlands.
Seither entrichtet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Bauunterhaltung eine jährliche Pauschale für die ihrem Patronat unterliegenden kirchlichen Gebäude. Seit dem Jahr 2000 unterhielt die Kommune die Rostocker Kirchen St. Marien, St. Petri, St. Nikolai, Heiligen-Geist sowie die Rövershäger Kirche und das Gemeindehaus der örtlichen Kirche St. Jacobi in Rostock mit insgesamt rund 6,4 Millionen Euro. „An der Bauunterhaltung sind weiterhin andere Geldgebende beteiligt“, unterstreicht Propst Fey. Zu erwähnen seien kirchliche Mittel in Höhe von rund 4,3 Millionen Euro, Stiftungsgelder im Umfang von rund 3,1 Millionen Euro sowie weitere öffentliche Förderungen in Höhe von rund 7,4 Millionen Euro. Fey: „Dafür sind wir als Kirche sehr dankbar.
Denn die Erhaltung der sakralen Bauten, die unsere Stadt prägen und auch Anziehungspunkt für Gäste sind, ist eine große Herausforderung, die nur gemeinschaftlich zu stemmen ist.“ Das Kirchenpatronat oder Patronatsrecht (lateinisch: ius patronatus), kurz auch Patronat, ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft oder einer juristischen Person) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt. Grundinhalte des Patronats sind einerseits Pflichten, vor allem finanzieller Art, gegenüber der Kirche, und zwar insbesondere die sogenannten Baulastverpflichtungen, andererseits aber auch damit verbundene Rechte des Patronatsherren. Im städtischen Patronat standen seit dem Erbvertrag zwischen den Herzögen von Mecklenburg und der Stadt Rostock vom 21. September 1573 unzweifelhaft die Kirchen St. Jacobi, St. Nikolai, St. Petri und St. Marien. Auch die Kirche Rövershagen stand laut Akten von alters her unter dem Patronat der Stadt Rostock. Im Jahre 1909 trat die Heiligen-Geist-Kirche als 5. Hauptkirche hinzu.